22. Juli 2026, 10:44

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Wolfskasse der Schwyzer SVP: Wer zahlt, wenn der falsche Wolf stirbt?

Über 10'000 Franken an Zusagen für Bussen, die noch niemand bezahlen musste. Ein Aufruf, der drei Fragen offenlässt.

Über 10’000 Franken an Zusagen für Bussen, die noch niemand bezahlen musste. Ein Aufruf, der drei Fragen offenlässt.

Der Kanton Schwyz hat in diesem Jahr drei Schulungen in Pfäffikon, Rothenthurm und Schwyz durchgeführt. Rund 200 Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger haben teilgenommen, etwa die Hälfte aller Schwyzer Jagdberechtigten. Mit dem erlangten Sachkundenachweis können sie künftig zu Regulierungen von Wölfen beigezogen werden. Wer dabei statt des freigegebenen Tieres einen anderen Wolf erschiesst, muss mit Konsequenzen rechnen: Die Abteilung Jagd und Wildtiere erstattet Strafanzeige und erhebt einen Wertersatz von bis zu 5000 Franken.

Für Samuel Lütolf, Sekretär der kantonalen SVP und Betreiber des parteieigenen «Wolf-Tickers», ist diese Bestimmung unverständlich. Er hält es für sehr schwierig, bei Regulierungsaktionen das richtige Tier zu erwischen, und verweist auf die Tagesentschädigung von 50 Franken. Lütolf startete daraufhin auf dem Kanal eine Umfrage. Innerhalb weniger Stunden erklärten sich über 230 Teilnehmer bereit, sich mit je 50 Franken an einer möglichen Busse zu beteiligen, rund hundert weitere sagten 10 oder 20 Franken zu. Lütolf deutet die Reaktionen als Beleg dafür, dass die Behörden zu wenig für den Schutz der Bevölkerung täten.

Der Kanal wurde im Juni 2025 vom kantonalen SVP-Präsidenten und Nationalrat Roman Bürgi lanciert und zählt inzwischen über tausend Follower. Zgraggen zeigte sich erstaunt darüber, dass ein solcher Aufruf über einen öffentlichen Kanal läuft, und hielt fest, der Kanton sei nach geltender Rechtslage verpflichtet, solche Bussen auszusprechen. Rechtlich, so Zgraggen, könne man gegen eine derartige Spendenaktion wohl nichts unternehmen.

Erste Frage: Was kostet ein Fehlschuss wirklich?

Die gesammelten 10’000 Franken orientieren sich an der Zahl 5000. Diese Rechnung greift zu kurz, denn die 5000 Franken sind nach Darstellung des «Boten der Urschweiz» der Wertersatz für das getötete Tier, also eine Ersatzforderung und keine Strafe. Die eigentliche Sanktion folgt aus der Strafanzeige. Das Bundesgesetz über die Jagd führt die Tötung geschützter Tiere unter den Vergehenstatbeständen und sieht dafür je nach Verschulden eine eigenständige Strafe vor, die zum kantonalen Wertersatz hinzukommt. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt von Verschulden und persönlichen Verhältnissen ab und wird nicht vom Kanton festgelegt, sondern von der Strafbehörde.

Genau diese Kombination zeigte der Fall des Bündner Hobby-Jägers, der im Puschlav einen Wolf erschoss: Busse und Wertersatz, aber kein Patententzug. Wer also mit 50 Franken zur «Wolfskasse» beiträgt, weiss nicht, ob damit eine kantonale Übertretungsbusse, eine bundesrechtliche Sanktion oder eine zivilrechtliche Ersatzforderung gedeckt werden soll. Ein Crowdfunding ohne definierten Verwendungszweck ist keine Solidarität, sondern ein Blankocheck.

Zweite Frage: Wenn die Ausbildung genügt, wozu die Kasse?

Zwei Aussagen im selben Artikel widersprechen einander. Zgraggen hält fest, die Hobby-Jäger würden in den Kursen der Jagdverwaltung lernen, beim Ansprechen sehr genau zu sein, also das zum Abschuss freigegebene Tier richtig zu identifizieren. Lütolf hingegen bezeichnet es als sehr schwierig, das richtige Tier zu erwischen, und sammelt genau für den Fall, dass es misslingt.

Beide können nicht recht haben. Genügt die Ausbildung, braucht es keine Kasse. Braucht es die Kasse, taugt die Ausbildung nicht.

Was hinter dem Wort «Ausbildung» steht, haben wir in «Schwyz revidiert Jagdverordnung: Hobby-Jäger sollen Beutegreifer regulieren» dokumentiert: eine einmalige Teilnahme, keine Prüfung, kein Nachweis besonderer Fähigkeiten. Der Bote beschreibt den Inhalt als Ausführungen zum Einbezug der Hobby-Jäger, zu den Regulationsvorgaben und zur Kommunikation, dazu Biologie und Ansprechen von Wölfen. Im Kanton Graubünden, der das Modell bereits umgesetzt hat, dauerte der entsprechende Abendkurs laut «Neuer Zürcher Zeitung» eine Stunde, laut Dokumentation von CHWOLF rund zwei. Die WWF-Geschäftsleiterin Graubünden sprach damals von einer Schnellbleiche.

Damit läuft Zgraggens Verweis auf das Ansprechen ins Leere. Die Aufgabe im Feld besteht nicht darin, einen Wolf als Wolf zu erkennen, sondern innerhalb eines Rudels ein freigegebenes Jungtier von einem geschützten Elterntier zu unterscheiden. Christina Steiner vom Wolfschutzverein ChWolf weist darauf hin, dass sich erwachsene Wölfe von November bis Januar kaum von Jungtieren unterscheiden lassen. Kein Kurs, gleich welcher Länge, kann ein Merkmal vermitteln, das im Gelände schlicht nicht sichtbar ist.

Auch Lütolfs Bild vom enormen Risiko, das die Freiwilligen eingingen, hält der Prüfung nicht stand. Zgraggen hielt fest, die Unterschrift auf dem Formular sei keine Verpflichtung, an einer allfälligen Regulierung teilzunehmen. Wer sich unsicher fühlt, kann jederzeit absagen. Es handle sich zudem nicht um eine Wolfsjagd, sondern um den Einbezug bei ordentlicher Regulierung, Einzelabschüssen, Vergrämung oder allgemeiner Unterstützung der Behörden. Erlegte Wölfe gehen in den Besitz des Kantons, die Kadaver werden vernichtet, und ausserhalb der offiziellen Jagdzeiten gibt es 50 Franken Tagespauschale. Ein Risiko, dem man sich freiwillig aussetzt und das man jederzeit meiden kann, rechtfertigt kaum eine Solidarkasse.

Dritte Frage: An wen soll das Geld überhaupt fliessen?

Das Schwyzer Konzept hält ausdrücklich fest, dass der Name des Schützen nicht publik gemacht wird. Die gleiche Praxis kennt der Kanton Graubünden, wo der Grund bei den dortigen Kursen offen benannt wurde: Man rechnete damit, dass innert Kürze das ganze Tal wisse, wer den Wolf erlegt habe.

Diese Praxis reicht bis in die Strafverfolgung. Als ein Bündner Wildhüter in der Surselva in einer Nacht drei Luchse erschoss, die er für Wölfe hielt, machte die Staatsanwaltschaft nicht einmal die Höhe der Sanktion öffentlich. Wir haben den Fall in «Erschlagener Luchs im Elsass: Frankreich bestraft hart, die Schweiz schweigt fast» eingeordnet. Auch der verurteilte Puschlaver Schütze blieb namenlos.

Ein öffentlicher Spendenaufruf für einen anonymen Empfänger widerspricht sich selbst. Entweder gibt der Betroffene seine Anonymität preis und unterläuft damit die kantonale Schutzpraxis. Oder das Geld läuft über eine Struktur ohne benannten Begünstigten, ohne Aufsicht und ohne Nachweis, dass die Mittel je dort ankommen, wofür sie gesammelt wurden.

Der Vergleich, der nicht trägt

Die «Neue Zürcher Zeitung» verweist auf das Kollektiv Freiheitsfonds Schweiz, das per Crowdfunding gezielt Bussen bezahlt. Ab dem 1. Juli rief die Organisation dazu auf, offene Bussen von Menschen zu übernehmen, die im öffentlichen Verkehr ohne Ticket erwischt wurden und deswegen ins Gefängnis müssten. Über 91’000 Franken kamen zusammen, womit sich nach eigenen Angaben mehr als 250 Bussen übernehmen und rund 250 Menschen aus dem Gefängnis holen liessen.

Der Vergleich hinkt in jeder Hinsicht. Dort geht es um nachträgliche Hilfe für Menschen in Existenznot, deren Verstoss längst begangen und dessen Folge Haft ist. Hier geht es um eine Zusage im Voraus, für einen Verstoss, der noch gar nicht stattgefunden hat, ausgesprochen von einem Kantonsrat gegenüber Freiwilligen, die im Auftrag des Staates handeln und dabei ein geschütztes Wildtier töten sollen. Das eine mildert eine Härte im Nachhinein, das andere kalkuliert einen Rechtsbruch im Voraus ein.

Ein Risiko ohne Präzedenzfall

Bemerkenswert ist, wogegen die Kasse eigentlich versichert. Im Sommer 2025 wurden nach Freigabe durch den Bund drei von fünf Welpen des Chöpfenberg-Rudels erlegt. Laut Zgraggen lief dabei alles korrekt ab, Bussgelder wurden keine verhängt. Es gibt in Schwyz also keinen einzigen Fall, in dem je eine solche Busse ausgesprochen worden wäre.

Noch deutlicher wird das Bild beim Blick in die Kantone mit der längsten Erfahrung. Das Wallis erlegte zwischen September 2024 und Januar 2025 insgesamt 34 Wölfe. DNA-Analysen ergaben, dass nur die Hälfte davon zu einem vom Bundesamt für Umwelt zum Abschuss freigegebenen Rudel gehörte. Die Walliser Behörden bezeichneten die Abschüsse dennoch als legal, weil sie im festgelegten Gebiet erfolgten. Das Bundesamt für Umwelt sah keinen Handlungsbedarf.

Dazu kommt eine dokumentierte Serie von Fehlabschüssen erwachsener Leittiere: In Graubünden traf es den Leitrüden des Moesola-Rudels statt eines Jungwolfs, im Wallis einen nicht freigegebenen Wolf, in der Waadt ebenfalls ein männliches Leittier. Die Gruppe Wolf Schweiz hielt fest, diese Abschüsse seien rechtswidrig und strafrechtliche Konsequenzen grundsätzlich möglich. Bekannt geworden ist daraus keine einzige Sanktion.

Das ist kein Detail. Der Abschuss eines Leittiers gilt als schwerwiegender Eingriff in die Population, weil sich Rudel danach auflösen können. Beim Ringelspitz-Rudel trat genau dieser Fall ein. Wie hoch die Hürde eigentlich liegt, zeigt das Beverin-Rudel: Das Bundesamt für Umwelt lehnte einen Antrag auf Abschuss des Leitrüden zunächst ab, die spätere Bewilligung war die erste für ein Leittier überhaupt. Was der Bund also ein einziges Mal ausdrücklich genehmigte, geschah durch Fehlschüsse mehrfach nebenbei, ohne Folgen für die Beteiligten.

Daraus ergibt sich ein paradoxer Befund. Schwyz droht überhaupt erst mit einer Sanktion, die in den Nachbarkantonen faktisch nicht existiert. Der Spendenaufruf richtet sich also gegen den einzigen Ansatz, der Fehlabschüsse mit Kosten verbindet.

Ein Kanton mit Vorgeschichte

Der Anlass der ganzen Debatte ist überschaubar. Am 17. Juli gab die Schwyzer Wildhut bekannt, dass eine Fotofalle in der Gemeinde Alpthal zwei Wölfe erfasst habe, vermutlich ein Paar. Ob daraus ein neues Rudel entsteht, ist offen und bedarf weiterer Hinweise über die kommenden Monate. Das Chöpfenberg-Rudel im Grenzgebiet zum Kanton Glarus bleibt das erste und einzige offiziell bestätigte Wolfsrudel im Kanton.

Dass ausgerechnet Schwyz weitreichende Befugnisse an Hobby-Jäger überträgt, wiegt angesichts der kantonalen Bilanz schwer. Vergiftete Steinadler, ein erschossenes Herdenschutz-Lama, illegale Schlingenfallen und vom Kanton selbst ausgelegte, verbotene Wolfsköder: Die Chronik haben wir in «Vergiftete Steinadler, erschossene Lamas, illegale Wolfsfallen» und in «Kanton Schwyz: Eldorado für Jagdverbrechen» zusammengetragen. Zur Systematik siehe unser Dossier «Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz».

Kommentar: Es geht längst nicht mehr um den Wolf

Wenn sogar die «Neue Zürcher Zeitung», wahrlich nicht bekannt für jagdkritische oder linksgrüne Kommentare, ausführlich über die geplante Wolfskasse der Schwyzer SVP berichtet, zeigt das vor allem eines: Hier geht es nicht mehr nur um den Wolf, sondern um den Rechtsstaat.

Wer einen nicht zum Abschuss freigegebenen Wolf erschiesst, begeht keinen harmlosen Irrtum. Genau deshalb sieht das Gesetz eine Busse vor. Und was ist die politische Antwort? Nicht: «Dann müssen wir die Ausbildung verbessern und noch sorgfältiger identifizieren.» Sondern: «Wir sammeln Geld, damit der Fehlabschuss möglichst keine finanziellen Folgen hat.»

Juristisch mag eine solche Kasse zulässig sein. Rechtsstaatlich sendet sie ein fatales Signal. Eine Busse soll persönliche Verantwortung schaffen und abschrecken. Wer bereits im Voraus verspricht, allfällige Bussen für Fehlabschüsse zu übernehmen, nimmt der Sanktion genau ihre Wirkung. Frei nach dem Motto: Keine Sorge, wenn etwas schiefgeht, zahlen wir.

Besonders widersprüchlich ist dabei: Dieselben Kreise verlangen, dass behördliche Abschussverfügungen konsequent umgesetzt werden. Wird aber genau diese behördliche Grenze überschritten, soll plötzlich die politische Gemeinschaft für die Konsequenzen aufkommen. Der Rechtsstaat funktioniert jedoch nicht nach dem Prinzip: Gesetze gelten, ausser für jene, deren Gesetzesverstösse politisch erwünscht sind.

Dass ausgerechnet die konservative NZZ diese Entwicklung aufgreift, zeigt, wie brisant die Sache ist. Denn im Zentrum steht nicht die Wolfsfrage, sondern eine grundsätzliche: Wie ernst nehmen wir persönliche Verantwortung und die Durchsetzung rechtskräftiger Sanktionen? Darüber sollte in der SVP Schwyz diskutiert werden, und nicht darüber, wie man möglichst risikolos Wölfe abschiesst.

Die konsequente Antwort liegt ohnehin anderswo: professionelles Wildtiermanagement nach dem Vorbild des Kantons Genf, wo ausgebildete Fachleute im kantonalen Dienst die Aufgabe übernehmen und der Abschuss die Ausnahme bleibt. Wie das für Schwyz aussehen könnte, zeigt unser Mustertext für eine kantonale Volksinitiative.

Was kostet uns die Hobby-Jagd? Graubünden rechnet nur in eine Richtung

Der Kanton Graubünden hat seit 2012 über 17 Millionen Franken für Zäune, Netze und Plastikrohre ausgegeben, um den Wald vor Schalenwild zu schützen. Ein Vorstoss im Grossen Rat verlangt nun, sämtliche Folgekosten offenzulegen. Was niemand offenlegen will: die Bilanz eines Instruments, das seit 37 Jahren sein eigenes Ziel verfehlt.

Es steht schwarz auf weiss im Auftrag 2026-22, eingereicht am 23. April 2026 im Bündner Grossen Rat: Bereits 1989 beschloss die Regierung, die Anzahl Hirsche – die häufigste Schalenwildart – zu reduzieren.

Trotzdem ist diese seither weiter um rund 50 Prozent angestiegen.

Der Satz stammt nicht von Tierschützern. Er stammt von Martin Kreiliger, Forstingenieur, Geschäftsführer der Stiftung Bergwaldprojekt und SP-Grossrat aus Disentis, mitgetragen von 46 weiteren Ratsmitgliedern aus praktisch allen Fraktionen.

Siebenunddreissig Jahre lang war die Hobby-Jagd das Instrument, mit dem der Kanton diesen Beschluss umsetzen sollte. Das Ergebnis ist das Gegenteil des Beschlossenen. In jedem anderen Politikbereich wäre das ein Fall für die Geschäftsprüfungskommission.

Wer den Bestand tatsächlich senkt

Erst seit 2021 sinkt der Hirschbestand, und zwar um 17 Prozent. Der Vorstoss benennt die Ursachen wörtlich: «Der Grund sind eine zielgerichtete Jagd sowie der zunehmende Einfluss der grossen Beutegreifer Wolf und Luchs.»

Damit steht in einem offiziellen Parlamentsdokument, was Jagdverbände seit Jahren bestreiten: Beutegreifer leisten messbar das, was die Hobby-Jagd über drei Jahrzehnte nicht zustande brachte. Die Regierung hat dieser Aussage in ihrer Antwort vom 15. Juni 2026 mit keinem Wort widersprochen.

Die Kostenrechnung mit nur einer Spalte

Kreiliger verlangt von der Regierung, künftig sämtliche finanziellen Folgen des Wildeinflusses offenzulegen: Kosten für Wildschadenerhebungen, für waldbauliche und bauliche Ersatzmassnahmen, für reduzierte Schutzwaldleistung und geringere Holzerträge.

Was der Vorstoss nicht verlangt: eine einzige Zahl zur Hobby-Jagd selbst. Nicht den Verwaltungsaufwand des Amts für Jagd und Fischerei. Nicht die Kosten der Wildhut. Nicht die Wildschadenvergütungen. Nicht die Aufwendungen für die Jagdadministration. Und nicht die Frage, welchen Anteil die jagdliche Beunruhigung des Wildes am Verbiss in Schutzwäldern hat, wenn Tiere aus Deckungsgründen in Jungwuchsflächen ausweichen.

Die öffentliche Hand soll bilanzieren, was das Wild kostet. Was das Töten des Wildes kostet, bleibt ausserhalb des Rechnungskreises.

Der Subventionsposten, den seit vier Jahren niemand beziffert

In der Regierungsantwort steht ein Detail, das in der bisherigen Berichterstattung fehlt. Seit 2022 zahlen Bund und Kanton in der Schutzwaldpflege nicht mehr 80 Prozent, sondern 90 und teilweise 100 Prozent, ausdrücklich als Folge der «Strategie Lebensraum Wald-Wild 2021».

Diese Mehrkosten sollen erst ab 2027 im Kurzbericht ausgewiesen werden. Sie laufen also seit vier Jahren auf, ohne dass Öffentlichkeit oder Parlament die Summe kennen. Sie kommen zu den bereits belegten 17 Millionen hinzu, die laut Amt für Wald und Naturgefahren allein 2025 um weitere 1,6 Millionen Franken anwuchsen, elf Prozent mehr als im Vorjahr und siebzehn Prozent über dem Zehnjahresschnitt.

Wenn Hochrechnungen unzulässig sind, ausser sie heissen anders

Die Regierung beantragt, Punkt 1 des Auftrags zu überweisen und Punkt 2 abzuändern. Gestrichen werden soll ein einziger Halbsatz: «Hochrechnungen ähnlich wirtschaftlicher Prognosemodelle». Begründung: Solche Zusammenhänge liessen sich «nicht in der erforderlichen Qualität erfassen».

Zwei Absätze weiter oben kündigt dieselbe Regierung an, ab 2027 eine «Monetarisierung der langfristigen Wirkung des Wildeinflusses» zu liefern, «basierend auf Fallbeispielen, die die Mehrkosten über 50 Jahre in Schutzwäldern erfassen».

Eine Fünfzigjahresprognose ist methodisch eine Hochrechnung. Die Regierung lehnt das Instrument ab und wendet es im selben Dokument an. Der Unterschied liegt in der Etikette, nicht in der Methode.

Ein Auftrag, der schon einmal überwiesen wurde

Im April 2021 hat der Grosse Rat einen Auftrag von Josias Gasser mit 100 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und null Gegenstimmen überwiesen. Er verlangte bereits damals, die durch Wildschäden verursachten Kosten auszuweisen.

Fünf Jahre später muss dasselbe erneut gefordert werden. Ein einstimmig überwiesener Parlamentsauftrag wurde nur teilweise umgesetzt, und das Parlament muss nachdoppeln, um zu erhalten, was es bereits beschlossen hatte.

Was die Debatte im August klären müsste

Der Grosse Rat behandelt den Auftrag voraussichtlich in der Augustsession 2026. Drei Fragen gehören auf den Tisch, die weder Vorstoss noch Regierungsantwort stellen:

Wenn die Hobby-Jagd ihr 1989 gesetztes Ziel um fünfzig Prozent verfehlt hat, weshalb bleibt sie das Leitinstrument der Bestandsregulierung? Die Frage ist umso dringlicher, als in der Wildbiologie seit Langem bekannt ist, dass stark bejagte Huftierpopulationen mit erhöhter Reproduktion reagieren. Wer jährlich einen erheblichen Teil des Bestands entnimmt, entlastet die verbleibenden Tiere und beschleunigt deren Vermehrung. Ob die Bündner Jagdplanung diesen Effekt überhaupt einrechnet, geht aus den publizierten Unterlagen nicht hervor.

Zweitens: Wenn Wolf und Luchs den Bestand nachweislich senken, weshalb werden ausgerechnet sie weiterhin zum Abschuss freigegeben, während das Instrument, das seit 1989 versagt, unangetastet bleibt?

Drittens: Weshalb soll eine Kostenwahrheit hergestellt werden, die einen der beiden Kostenblöcke systematisch ausklammert?

Transparenz, die nur in eine Richtung rechnet, ist keine Transparenz. Sie ist Buchhaltung mit vorbestimmtem Ergebnis.

Trotz mehr Abschüssen: Wildschweinschäden bleiben hoch

Kantonsumfrage zeigt, was die Hobby-Jagd seit Jahrzehnten nicht löst.

Eine Umfrage der Bauern Zeitung vom 17. Juli 2026 zeigt es erneut: In Solothurn, Freiburg, beiden Basel und dem Wallis nehmen die Wildschweinschäden auf Feldern und Wiesen weiter zu.

Landwirtinnen und Landwirte müssen ihre Kulturen zunehmend einzäunen, um überhaupt noch Anspruch auf Entschädigung zu haben.

Was die Kantonsumfrage zeigt

Im Kanton Freiburg werden laut Amt für Wald und Natur jährlich 150 bis 200 Schadensgesuche wegen Wildschweinen eingereicht. Der Kanton zahlt dafür regelmässig zwischen 50’000 und 200’000 Franken pro Jahr aus, allein 2023 waren es rund 70’000 Franken für Wildschweinschäden. Im Kanton Solothurn lässt sich der Bestand laut kantonaler Wildbiologin Svenja Crottogini nicht exakt beziffern, er wird lediglich anhand von Wildschadenhöhen und Jagdstatistik grob geschätzt.

Diese Unschärfe ist bezeichnend. Weder in Solothurn noch in Freiburg existieren belastbare Bestandszahlen. Was als Wildtiermanagement verkauft wird, stützt sich auf Indikatoren wie Jagdquoten, Totfunde und Schadensentwicklung, nicht auf wissenschaftlich fundiertes Monitoring.

Mehr Abschüsse, keine sinkenden Schäden

Genau hier liegt der eigentliche Befund. Die schweizweite Jagdstrecke bei Wildschweinen ist seit den 1990er-Jahren massiv gestiegen, von rund 2’167 erlegten Tieren im Jahr 1995 auf über 12’000 im Jahr 2019. Auch die neuere kantonale Jagdstatistik bestätigt den Trend zu mehr Abschüssen. Würde die zentrale Begründung der Hobby-Jagd zutreffen, wonach Abschüsse die Bestände regulieren und Schäden begrenzen, müssten die Schadensmeldungen mit den steigenden Jagdstrecken zurückgehen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Schadenssummen in den betroffenen Kantonen bleiben konstant hoch oder steigen.

Diese Diskrepanz ist kein neues Phänomen. Die Behauptung, Hobby-Jagd halte Wildschweinbestände im Gleichgewicht, gilt wildbiologisch als nicht haltbar. Wildschweine reagieren auf Bejagungsdruck mit erhöhter Fortpflanzungsrate, ein Mechanismus, der in der Fachliteratur seit Langem dokumentiert ist. Wer Populationen durch Abschuss dezimiert, verändert damit die Alters- und Sozialstruktur der Rotten und kann den Reproduktionsdruck sogar verstärken, statt ihn zu senken.

Das Genfer Gegenbeispiel

Wie eine Alternative aussehen könnte, zeigt der Kanton Genf, der die Hobby-Jagd seit 1974 verboten hat. Dort erlegen ausschliesslich professionelle Wildhüterinnen und Wildhüter Wildschweine gezielt und ausschliesslich als letzte Massnahme, wenn andere Schutzvorkehrungen ausgeschöpft sind. Ein sanitarischer Abschuss dauert dort im Schnitt 8 Stunden und benötigt maximal 2 Patronen, gegenüber 60 bis 80 Stunden und bis zu 15 Patronen, die ein Hobby-Jäger im Kanton Zürich für dieselbe Aufgabe aufwendet. Das Genfer Modell arbeitet mit einer unabhängigen Wildtierkommission und setzt konsequent auf Prävention statt auf Symbolabschuss.

Die Genfer Jagdstatistik zeigt keine extremen Zickzack-Muster, sondern stabile Abschusszahlen bei gleichzeitig vergleichsweise tiefem, stabilen Wildschweindichte-Niveau von rund fünf Tieren pro Quadratkilometer Wald. Die Kosten des professionellen Managements liegen bei rund einer Million Franken pro Jahr, was etwa 2.20 Franken pro Einwohner bzw. knapp über 3 Prozent einer landwirtschaftlichen Subvention entspricht – ein Betrag, der im Verhältnis zu den gesamtschweizerischen Wildschweinschäden moderat ist.

Falsche Bejagung verschärft das Problem

Ein wesentlicher Grund, warum sich das Problem mit jagdlichen Mitteln kaum lösen lässt, liegt in der Bejagungspraxis selbst. Wildschweinrotten werden von einer Leitbache geführt, die den Fortpflanzungszyklus der übrigen Bachen synchronisiert, die sogenannte Rauschsynchronisation. Wird die Leitbache erlegt, wie es in der Hobby-Jagd regelmässig vorkommt, zerfällt diese Struktur. Die Folge ist ein «Rauschchaos»: Die Bachen werden ganzjährig fortpflanzungsfähig, was zu höheren statt tieferen Zuwachsraten und in der Folge zu mehr statt weniger Wildschäden führen kann. Fachliteratur zum Wildschweinmanagement in der Schweiz bestätigt diesen Zusammenhang ausdrücklich. Die Hobby-Jagd untergräbt damit ihr eigenes erklärtes Ziel.

Nachtjagd und Hightech-Aufrüstung als Antwort

Statt die eigene Praxis zu überdenken, setzen mehrere Kantone auf immer weitreichendere technische Hilfsmittel. Im Kanton Aargau können Hobby-Jäger seit 2019 mit Nachtzielgeräten auf Wildschweine schiessen, im Kanton Solothurn verfügen bereits rund 150 Personen über eine entsprechende Ausnahmebewilligung. Damit wird ein gesetzlich eigentlich verbotenes Hilfsmittel, dessen Einsatz die Jagdverordnung des Bundes ausdrücklich untersagt, kantonal per Ausnahme zugelassen. Die Tiere sind dadurch inzwischen weitgehend nachtaktiv geworden und haben faktisch keine störungsfreie Zeit mehr, weder am Tag noch in der Nacht. Selbst aus jagdlicher Sicht wurde dies bereits als bedenklich bezeichnet, da Wildtiere auch ein Recht auf Ruhe und ungestörte Rückzugsräume hätten.

Sterilisation als Alternative

Wie wenig zielführend reine Abschusszahlen sind, zeigt ein Blick ins Ausland. In der Region Vallès Occidental bei Barcelona haben die Universität Barcelona, die Anwaltskammern Kataloniens und die Stadtverwaltung ein Pilotprojekt zur Empfängnisverhütung bei Wildschweinen lanciert. Mittels eines Verhütungsimpfstoffs sank die Zahl der Tiere in der Region innerhalb eines einzigen Jahres um über 400 Exemplare, ohne einen einzigen zusätzlichen Abschuss. Auch in Deutschland fordern Tierschutzorganisationen und einzelne Landesparlamente seit Jahren eine antikörperbasierte, hormonfreie Empfängnisverhütung als Ergänzung oder Alternative zur Intensivbejagung, gerade weil sich die Rottenstruktur dabei nicht zerstören lässt.

Wachsender Abschussdruck statt Ursachenanalyse

Statt die Wirksamkeit der bisherigen Praxis zu hinterfragen, reagieren einzelne Kantone mit einer Ausweitung der Jagd. Der Kanton Schwyz öffnet ab Herbst 2026 erstmals die Wildschweinjagd für Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger, ohne dafür eine wildbiologische Begründung zu liefern. Das Muster wiederholt sich: mehr jagdbare Arten, mehr Abschusstage, mehr Befugnisse, aber keine Antwort auf die eigentliche Frage, warum die Schäden trotz jahrzehntelang steigender Jagdstrecken nicht zurückgehen.

Die Kantonsumfrage der Bauern Zeitung liefert damit unfreiwillig ein weiteres Indiz dafür, dass das zentrale Versprechen der Hobby-Jagd, nämlich Bestandsregulierung zur Schadensvermeidung, in der Praxis nicht eingelöst wird. Im Gegenteil: Falsche Bejagung und immer extremere Jagdmethoden verschärfen den Druck auf die Tiere, ohne das eigentliche Problem zu lösen. Mehr zum Thema in unserem Faktencheck zur Wildschweinjagd.

Fasanenjagd findet fast nur noch im Tessin statt

Die Jagdstatistik des Bundes zeigt eine Art ohne Bestand, die in einem einzigen Kanton weiterhin bejagt wird.

Im Jahr 2023 wurden in der ganzen Schweiz sechs Fasane erlegt, alle sechs im Kanton Tessin.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundes hält fest, dass Jagdfasane im Wesentlichen einzig in diesem Kanton ausgesetzt werden.

Ein Rückgang um 96 Prozent

Die eidgenössische Jagdstatistik weist für den Fasan im Jahr 2000 noch 155 erlegte Tiere in der ganzen Schweiz aus. 2023 waren es sechs, der tiefste Wert der Reihe. Das entspricht einem Rückgang um rund 96 Prozent.

In den ersten fünf Jahren der Erhebung, von 2000 bis 2004, wurden insgesamt 575 Fasane erlegt. In den letzten fünf Jahren, von 2020 bis 2024, waren es 87. Über den gesamten Zeitraum von 25 Jahren summieren sich die Abschüsse auf 1’120 Tiere. Das Jahresmittel der letzten zehn Jahre liegt bei knapp 18 Tieren für die gesamte Schweiz.

Seit 2017 bewegen sich die Werte fast durchgehend im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich: acht Tiere im Jahr 2017, neun im Jahr 2019, sechs im Jahr 2023, 23 im Jahr 2024.

Die Zahlen des Bundes sind die Zahlen des Tessins

Der aufschlussreiche Befund ergibt sich erst im Vergleich zweier Auswertungen derselben Datenbank. Stellt man die gesamtschweizerische Reihe der Tessiner Reihe gegenüber, sind die Werte der jüngeren Jahre deckungsgleich. 2021: 24 Tiere in der Schweiz, 24 im Tessin. 2023: sechs und sechs. 2024: 23 und 23.

Auch in den Jahren mit hohen Werten dominiert der Kanton die Statistik. Im Jahr 2000 entfielen von 155 gesamtschweizerisch erlegten Fasanen 143 auf das Tessin, das sind rund 92 Prozent.

Die Fasanenjagd in der Schweiz ist damit seit Jahren praktisch ausschliesslich eine Tessiner Angelegenheit. In den übrigen Kantonen findet sie faktisch nicht mehr statt.

Der Bund dokumentiert die Aussetzpraxis

Was diesen Befund erklärt, steht in einem Rechtsgutachten zum schweizerischen Artenschutzrecht, das im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt erstellt wurde. Darin wird festgehalten, dass die Einsetzung jagdbarer Tiere nur noch geringe Bedeutung habe und im Wesentlichen einzig im Kanton Tessin Jagdfasane ausgesetzt würden.

Das Gutachten stammt aus dem Jahr 2005. Ob die dort beschriebene Praxis bis heute fortbesteht, ist öffentlich nicht dokumentiert. Die Abschusszahlen der folgenden zwei Jahrzehnte zeigen allerdings dasselbe Muster: eine Fasanenjagd, die sich fast vollständig auf einen einzigen Kanton konzentriert.

Das Tessiner Jagdreglement führt den Fasan, italienisch fagiano comune, ausdrücklich in der Liste der jagdbaren Vogelarten. Das Reglement legt jährlich die Jagdzeiten, die jagdbaren Arten und die Anzahl erlegbarer Tiere fest.

Damit verschiebt sich die Frage. Es geht nicht darum, warum in einem Kanton mehr Fasane geschossen werden als anderswo, sondern darum, ob überhaupt ein wildlebender Bestand bejagt wird oder ob Tiere aus Zucht freigelassen werden, um kurz darauf erlegt zu werden.

Was das Gesetz verlangt

Das Bundesrecht kennt kein generelles Aussetzverbot, es knüpft das Aussetzen aber an Bedingungen und an die Behörde. Nach Artikel 6 des Jagdgesetzes können die Kantone jagdbare Tiere aussetzen, sofern geeigneter Lebensraum vorhanden und genügende Schonung gewährleistet ist. Tiere, die grossen Schaden anrichten oder die einheimische Artenvielfalt bedrohen, dürfen nicht ausgesetzt werden.

Die Kompetenz liegt also beim Kanton, nicht bei Privaten. Wer vorsätzlich und ohne Berechtigung Tiere aussetzt, macht sich nach Artikel 17 des Jagdgesetzes strafbar, die Strafdrohung reicht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Ausdrücklich erfasst ist auch die Vorstufe. Nach Artikel 18 wird mit Busse bis zu 20’000 Franken bestraft, wer ohne Berechtigung jagdbare Tiere einfängt, gefangen hält, sich aneignet oder einführt, um sie auszusetzen. Wer jagdbare Tiere einführen will, um sie auszusetzen, braucht nach Artikel 9 zusätzlich eine Bewilligung des Bundes.

Der Gesetzgeber hat die Kette von der Zucht über den Import bis zur Freilassung also durchaus im Blick. Entscheidend ist in jedem Glied dieser Kette die Frage der Berechtigung.

Jagdbar, während verwandte Arten geschützt sind

In der Systematik der Jagdstatistik ist der Fasan als jagdbare Art markiert. Innerhalb derselben Gruppe der Hühnervögel sind Auerhuhn, Haselhuhn, Steinhuhn und Wachtel als geschützt geführt.

Der Fasan steht dabei nicht am Rand des Bundesrechts, sondern mittendrin: Artikel 5 des Jagdgesetzes führt ihn namentlich auf und weist ihm eine eigene Schonzeit vom 1. Februar bis zum 31. August zu. Das Gesetz behandelt ihn damit wie eine Art mit relevantem Bestand.

Das gängige Argument der Hobby-Jägerschaft, die Jagd diene der Regulierung von Beständen, greift bei diesen Zahlen nicht. Wo landesweit im Jahresmittel weniger als zwanzig Tiere erlegt werden, gibt es keinen Bestand, der reguliert werden müsste. Kommen die Tiere zudem aus der Zucht, kehrt sich das Argument um: Nicht ein vorhandener Bestand wird verkleinert, sondern ein künstlicher wird erst geschaffen, um ihn zu bejagen.

Wenn Aussetzen nötig ist, fehlt der Lebensraum

Artikel 6 des Jagdgesetzes knüpft das Aussetzen an eine Bedingung: Es muss geeigneter Lebensraum vorhanden sein. Wie eng diese Bedingung ist, formuliert ausgerechnet ein Jagdverband selbst.

Der oberösterreichische Landesjagdverband hält in einem Fachbeitrag fest, dass sich bei der Bestandsstützung durch Aussetzen eine unbequeme Frage stellt: Warum sollten Fasane in einem Revier ausgesetzt werden müssen, das einen geeigneten Lebensraum darstellt? Passt der Lebensraum, fällt auch der Zuwachs entsprechend aus. Bleibt der Zuwachs aus und wird deshalb ausgesetzt, ist der Lebensraum eben nicht geeignet. Angebracht wäre dann, zuerst die Ursachen zu beheben.

Damit beschreibt die Hobby-Jagd selbst den Widerspruch, den das Bundesrecht offenlässt. Aussetzen ist erlaubt, wenn geeigneter Lebensraum vorhanden ist. Notwendig wird es aber gerade dann, wenn er es nicht ist.

Der NABU Nordrhein-Westfalen zieht daraus eine Konsequenz für die Artenliste. Er geht davon aus, dass Fasane keine selbsttragende Population bilden und nur deshalb überleben, weil gezüchtete Vögel immer wieder ausgesetzt werden. In den Katalog der jagdbaren Arten gehörten nur Arten, die genutzt werden können, ohne dass Bestände für Zwecke der Hobby-Jagd künstlich gefördert werden.

Für die Schweiz zeigen die Zahlen dieselbe Entwicklung wie bei den Abschüssen. In den 1970er-Jahren wurden hierzulande noch gut 18’000 Fasane jährlich ausgesetzt, 2007 waren es 173. Der Schweizer Brutbestand wird auf 100 bis 500 Paare geschätzt, eine Grössenordnung, die eine eigenständige jagdliche Nutzung nicht trägt.

Der internationale Vergleich

Der Fasan ist in Europa die zentrale Art der kommerziellen Zuchtvogeljagd. Nach Angaben der British Ecological Society werden in Grossbritannien jährlich rund 41 bis 50 Millionen Fasane und Rothühner für gewerbliche Jagden gezüchtet und freigelassen, ein Wert, der nach denselben Angaben deutlich über jenem anderer europäischer Länder liegt.

Eine Untersuchung im European Journal of Wildlife Research kam auf einen Mittelwert von 31,5 Millionen jährlich ausgesetzten Fasanen allein in Grossbritannien und hielt fest, dass es für diese Freilassungen kaum Regulierung gibt. Aus einer im Auftrag des Game and Wildlife Conservation Trust erstellten Erhebung geht hervor, dass 2016 rund 47 Millionen Fasane ausgesetzt und höchstens 18 Millionen davon als erlegt registriert wurden. Der weitaus grösste Teil der freigelassenen Tiere taucht in keiner Abschussstatistik auf.

In Österreich hat die Praxis zu gesetzlichen Einschränkungen geführt. Im Burgenland ist das Aussetzen verboten, in Vorarlberg und Salzburg bewilligungspflichtig, in Wien ist der Abschuss ausgesetzter Tiere untersagt. Grundlage war die Einschätzung, dass in Gefangenschaft gezüchtete Fasane in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind.

Auch in Italien, unmittelbar an der Tessiner Grenze, ist die Zucht und Aussetzung von Fasanen für die Jagd eine etablierte Praxis mit eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen für Wiederansiedlungsgebiete und private Zuchtbetriebe.

Die offenen Fragen

Aus der Datenlage und der Rechtslage ergeben sich Fragen, die öffentlich nicht beantwortet sind.

Werden im Kanton Tessin gegenwärtig Fasane zu jagdlichen Zwecken ausgesetzt, in welchem Umfang und gestützt auf welchen behördlichen Entscheid? Auf welche Erhebungen stützt sich die vom Gesetz verlangte Feststellung, dass geeigneter Lebensraum vorhanden und genügende Schonung gewährleistet ist? Stammen ausgesetzte Tiere aus dem Ausland, und liegt in diesem Fall die erforderliche Bewilligung des Bundes vor? Existiert im Kanton ein sich selbst erhaltender wildlebender Fasanenbestand? Und auf welcher fachlichen Grundlage bleibt eine Art im Jagdregime, deren Abschusszahlen seit über einem Jahrzehnt im einstelligen bis niedrig zweistelligen Bereich liegen?

Der Anstieg von sechs erlegten Tieren im Jahr 2023 auf 23 im Jahr 2024 ist bei einer Art ohne erkennbaren Wildbestand erklärungsbedürftig.

Mehr zum Thema: Tierquälerische Jagdmethoden, geduldet und gefördert und Was die Hobby-Jagd den Steuerzahler kostet

Undercover im Zirkus: Vier Monate Gewalt hinter der Manege

Erstmals infiltriert ein Rechercheur einen europäischen Zirkus und dokumentiert, was das Publikum nie sieht.

Die Tierrechtsorganisation LAV und die Fondation Franz Weber haben am 15. Juli 2026 die Recherche «Il sistema circhi» veröffentlicht, die Misshandlungen in italienischen Zirkusbetrieben dokumentiert.

Die Aufnahmen stammen aus vier Monaten verdeckter Arbeit und betreffen nicht nur einen Einzelbetrieb, sondern 19 Standorte in neun Regionen.

Was die Aufnahmen zeigen

Ein Rechercheur schleuste sich in einen Zirkusbetrieb ein und filmte vier Monate lang sowohl während der Vorstellungen als auch vor allem hinter den Kulissen. Nach Angaben der beiden Organisationen handelt es sich um den ersten Fall, in dem eine Person einen Zirkus in Europa auf diese Weise von innen dokumentiert hat.

Das im Januar 2026 im Circo Medini aufgezeichnete Material zeigt körperliche Misshandlung von Tieren, Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorgaben mit Beschäftigten ohne ordentliche Verträge und ohne Sicherheitsstandards sowie unhygienische Zustände und illegale Entsorgung von Mist. Die Auswertung der 19 Standorte ergab zudem stundenlanges oder tagelanges Einsperren sowie Schläge und Tritte gegen Tiere. Die Befunde wurden den zuständigen Behörden gemeldet.

Damit widerlegt die Recherche das Argument des Einzelfalls, das Zirkusbetriebe regelmässig anführen, wenn Missstände publik werden. Die Dokumentation zielt auf das System, nicht auf einen Betreiber.

Die rechtliche Lage in der EU

23 der 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Einsatz von Tieren im Zirkus eingeschränkt oder die Verwendung von Wildtieren vollständig verboten. Auftritte bleiben jedoch in mehreren grossen EU-Staaten zulässig, weil die Gesetzgebung dazu national und nicht auf EU-Ebene entschieden wird. LAV fordert die italienischen Behörden auf, ein Verbot zu erlassen und damit zu jenen europäischen Ländern aufzuschliessen, die diesen Schritt bereits vollzogen haben.

Bemerkenswert ist, dass Italien 2017 bereits ein Auslaufmodell beschlossen hatte. Das Parlament verabschiedete am 8. November eine Gesetzgebung, die den schrittweisen Ausstieg aus Zirkussen und Wanderausstellungen mit Tieren vorschreibt, wobei die konkrete Umsetzung einem späteren Ministerialdekret übertragen wurde. Dieses Dekret liegt bis heute nicht in wirksamer Form vor. Die aktuellen Bilder sind damit auch das Ergebnis einer politischen Blockade.

Die Schweiz als Nachzügerin

Die Schweiz hat kein Verbot. Nach Tierschutzverordnung (SR 455.1) wird die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Zoos bewilligt, wenn Gehege, Raummasse, Betreuung durch ausgebildete Personen und tierärztliche Versorgung den Vorgaben entsprechen. Das BLV hielt fest, dass Zirkusse anders als Zoos für besonders anspruchsvolle Tierarten gegenwärtig keiner vergleichbaren Zusatzbewilligung unterliegen, und verwies auf mögliche Verschärfungen bei einer künftigen Erlassrevision.

Die politischen Vorstösse blieben erfolglos. Nationalrätin Isabelle Chevalley reichte eine Motion zur Festlegung der in Zirkussen zulässigen Tierarten ein, die der Bundesrat zur Ablehnung beantragte; sie wurde im März 2017 abgeschrieben, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend behandelt worden war. Die Petition «Keine Wildtiere im Zirkus» von ProTier, Vier Pfoten und Tier im Recht wurde mit 70’676 Unterschriften eingereicht; das BLV sah keine Notwendigkeit für ein Verbot und verwies auf die geltende Rechtslage.

Die Bestände haben sich seither reduziert: Seit 2015 wurden vereinzelt noch Raubkatzen mitgeführt, 2015 und 2016 fünf Tiger und sieben Löwen in zwei Zirkussen, 2017 fünf Tiger in einem Betrieb, 2019 drei Löwen. 2018 und 2020 fanden in der Schweiz keine Raubkatzennummern statt. Als Gründe nennt das BLV strengere tierschutzrechtliche Vorgaben, hohe Kosten der Wildtierhaltung und eine kritischere Haltung der Öffentlichkeit.

Der Rückgang beruht damit auf Marktlogik und öffentlichem Druck, nicht auf einem Verbot. Genau das ist die Schwachstelle: Was ökonomisch entstanden ist, kann ökonomisch zurückkehren. Ein gesetzliches Verbot wäre die einzige belastbare Absicherung.

Der Würdebegriff als ungenutztes Instrument

Das Tierschutzgesetz (TSchG, SR 455) schützt in Artikel 1 ausdrücklich das Wohlergehen und die Würde des Tieres. Die Würdeverletzung nach Artikel 3 Buchstabe a liegt unter anderem bei Erniedrigung vor. Wer Tiere zur reinen Publikumsunterhaltung Kunststücke ausführen lässt, muss diese Belastung mit überwiegenden Interessen rechtfertigen. Unterhaltung ist als Rechtfertigungsgrund schwach. Die Schweizer Praxis nutzt diesen Massstab bislang kaum.

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Naturschutz

Ein Femizid im Tessin, geschönte Unfallzahlen quer durch Europa und ein Podium, das Dialog nur simuliert: Diese Folge verbindet fünf Recherchen zu einem Muster.

Faido: Femizid, Schalldämpfer, Schweigen
Am 9. Juli 2026 stirbt eine Frau in Faido durch einen Kopfschuss. Der Täter, ihr Ex-Mann, war Hobby-Jäger mit legalem Waffenbesitz. RSI bestätigte dies schriftlich. Weil niemand den Schuss hörte, gehen die Ermittler von einem Schalldämpfer aus, in der Schweiz grundsätzlich verboten, ausser für Inhaber eines Jagdpatents. Bereits der zweite Tessiner Fall innert kurzer Zeit mit Schalldämpferbezug.

Die grosse Jagd-Lüge
In der Schweizer Medienberichterstattung fehlte das Wort «Hobby-Jäger» fast durchgängig, obwohl die Polizei es mehrfach nannte. Aus dem Täter wurde der Ex-Mann, der Unternehmer, der 59-Jährige. Kein Einzelfall, sondern Methode.

Europas frisierte Unfallzahlen
Deutschland meldet für 2025 null Tote bei 460 Jagdunfällen, während im November ein Hobby-Jäger vier Familienmitglieder erschoss und im Dezember ein weiterer seinen Nachbarn. Italien: 8 Tote laut Verband, 12 laut unabhängiger Opferorganisation im selben Zeitraum. Spanien führt gar keine nationale Statistik.

Bogenjagd-Podium Utzenstorf
Vier Teilnehmende mit Jagdbezug, eine Kritikerin. Die JagdSchweiz-Umfrage zur Bogenjagd von 2025 bleibt über ein Jahr nach Fristende unveröffentlicht. Zur Sache: 24 nordamerikanische Studien ergeben eine durchschnittliche Verwundungsrate von 54 Prozent.

Italien: «Gaslighting» im Gesetzentwurf
CNR-Biologe Michelangelo Morganti kritisiert die geplante Neuordnung der Hobby-Jagd. Der schwerwiegendste Punkt: Die Pflicht zum wissenschaftlichen Gutachten vor jagdlichen Entscheidungen wird gestrichen.

Das schwedische Modell
In Schonen meldeten sich 53 Hobby-Jäger innert drei Stunden für die Schutzjagd auf einen einzigen Wolf. Ständerat Fabio Regazzi möchte dieses Modell für die Schweiz. David Gerke von der Gruppe Wolf Schweiz verweist auf die nicht überlebensfähigen Bestände dieser Länder.

Aargau: Stahlkanzeln ohne Verfahren
Zwei Jagdkanzeln ausserhalb der Bauzone in Schwaderloch und Mettauertal, in den Baupublikationen kein Bewilligungsverfahren auffindbar. Antwortfrist bis 7. August 2026.

Portugal: Julie im Pangea-Schutzgebiet
Nach über vierzig Jahren Gefangenschaft lebt die Elefantenkuh Julie im ersten grossflächigen Elefanten-Schutzgebiet Europas, 400 Hektar im Alentejo. Kein Triumph, sondern Schadensbegrenzung.

Fazit: Wer definiert, was gezählt wird, bestimmt, was sichtbar bleibt.

Stahlkanzeln im Aargau: IG Wild beim Wild fragt bei Behörden nach

Zwei neue Hobby-Jagd-Kanzeln auf verzinkten Stahlrahmen stehen ausserhalb der Bauzone. Recherchen in den Baupublikationen beider Gemeinden fördern kein Bewilligungsverfahren zutage.

Im Juli 2026 hat die IG Wild beim Wild bei den Aargauer Gemeinden Schwaderloch und Mettauertal sowie beim kantonalen Departement Bau, Verkehr und Umwelt eine Auskunftsanfrage zu zwei Ansitzkanzeln eingereicht.

Was am Hochrhein steht

Die beiden Bauten liegen im unteren Aaretal nahe der deutschen Grenze, an den Fluren «Usseri Schiltegg» und «Wanne», rund 500 Meter über Meer. Beide stehen ausserhalb der Bauzone.

Es handelt sich nicht um die klassischen Leiteransitze aus Holz, die sich nach der Saison wegtragen lassen. Fotos zeigen geschlossene Holzkabinen mit Fensteröffnungen und Pultdach, aufgesetzt auf hohe, feuerverzinkte Stahlrahmen. Detailaufnahmen der Stützen belegen, dass die Vierkantprofile im Boden verankert sind. Der Zugang erfolgt über fest montierte Metallleitern, teils ergänzt durch Podeste mit Geländer.

Aufmerksam geworden ist ein Anwohner, der die Konstruktionen als Neuzugang im Gelände wahrnahm und die Frage aufwarf, ob eine solche Bauweise ausserhalb der Bauzone zulässig sei. Die IG Wild beim Wild hat die Anfrage aufgenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Warum die Bauweise rechtlich den Unterschied macht

Bauten ausserhalb der Bauzone unterstehen dem Raumplanungsgesetz des Bundes. Das Bundesamt für Raumentwicklung hält seit Jahren fest, dass hier nur in engen Ausnahmefällen gebaut werden darf. Entscheidend ist ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Das Einverständnis der Grundeigentümerschaft genügt nicht, und eine kommunale Baubewilligung allein genügt ebenfalls nicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung der kantonalen Behörde ist eine Bewilligung ausserhalb der Bauzone unwirksam.

Im Kanton Aargau ist dafür die Abteilung für Baubewilligungen zuständig. Sie prüft nach Paragraf 63 des kantonalen Baugesetzes jene Gesuche, die eine kantonale Zustimmung brauchen, darunter ausdrücklich Bauten ausserhalb der Bauzone. Die Gemeinde führt das Verfahren und die öffentliche Auflage durch, der Kanton entscheidet über die Zustimmung.

Ob eine Jagdeinrichtung überhaupt bewilligungspflichtig ist, hängt von Grösse, Dauerhaftigkeit und Verankerung ab. Die Rechtslage zu Hochsitzen in der Schweiz ist kantonal unterschiedlich ausgestaltet, folgt aber überall demselben Grundprinzip. Der Kanton Zürich zieht die Grenze ausdrücklich: Hochsitze für Hobby-Jagd und Wildbeobachtung sind dort nur dann von der raumplanungsrechtlichen Bewilligung befreit, wenn ihre Fläche unter zwei Quadratmetern liegt und keine Fundamente nötig sind. Im Kanton Bern brauchen fest montierte oder an Bäumen befestigte Kanzeln eine Ausnahmebewilligung nach Artikel 24 RPG, während einfache mobile Leitersitze, die nach der Saison entfernt werden, bewilligungsfrei bleiben.

Die im Aargau festgestellten Konstruktionen sind geschlossene Kabinen auf verankerten Stahlrahmen. Nach den Massstäben, die andere Kantone anlegen, liegen sie deutlich jenseits der Schwelle für Bewilligungsfreiheit.

Standortgebundenheit ist kein Automatismus

In Diskussionen über Jagdeinrichtungen taucht regelmässig das Argument auf, solche Bauten seien nach Artikel 24 RPG ohnehin standortgebunden, weil die Hobby-Jagd nun einmal im Wald und im Feld stattfinde. Diese Deutung greift zu kurz. Die Standortgebundenheit muss im Einzelfall positiv nachgewiesen werden und wird gerade bei aufwendigen, fest verankerten Anlagen keineswegs automatisch anerkannt. Ein pauschaler Freipass für die jagdliche Infrastruktur lässt sich daraus nicht ableiten.

Ebenso wenig trägt das Argument, Metallunterbauten seien wegen Unfallverhütung und Haftung der moderne Standard. Sicherheitsüberlegungen mögen die Materialwahl erklären, sie ändern aber nichts an der Rechtsfrage. Je massiver, höher und dauerhafter eine Anlage ist, desto eher greift die ordentliche Bewilligungspflicht.

Keine Spur in den Baupublikationen

Wild beim Wild hat die öffentlich zugänglichen Baupublikationen beider Standortgemeinden durchgesehen. Für Schwaderloch umfasst das die Einträge auf der Gemeindewebsite sowie die im Regionalportal Fricktal veröffentlichten Gemeindemitteilungen der Jahre 2018 bis 2026. Für Mettauertal wurden die Bauwesen-Publikationen ab 2021 geprüft.

In keiner dieser Quellen findet sich ein Baugesuch oder eine Baubewilligung für eine Ansitzkanzel, einen Hochsitz oder eine vergleichbare Jagdeinrichtung. Die publizierten Vorhaben betreffen Wohnbauten, Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Unterstände, eine Mobilfunkanlage und ein Amphibiengewässer.

Dass Vorhaben ausserhalb der Bauzone in diesen Publikationen durchaus erscheinen, zeigt ein Beispiel aus Mettauertal: Ein Baugesuch an der Parzelle 395 im Gebiet Rebberg trägt den ausdrücklichen Zonenvermerk «ausserhalb Bauzone». Solche Gesuche werden also kenntlich gemacht, wenn es sie gibt.

Bedeutung gewinnt der Befund durch die Geltungsdauer: Eine Baubewilligung ist im Kanton Aargau zwei Jahre ab Rechtskraft gültig. Wird in dieser Zeit nicht gebaut, verwirkt sie, und zwar unabhängig davon, ob die Behörde untätig bleibt. Für Bauten neueren Datums käme also nur eine Bewilligung aus den letzten Jahren in Frage, und genau dieser Zeitraum ist von der Recherche abgedeckt.

Ein Beweis ist das nicht. Suchbare Archive sind nie lückenlos, und ältere Auflagen verschwinden von den Gemeindeseiten. Belegt ist damit nur, was die Recherche zeigt: In den öffentlich auffindbaren Publikationen taucht kein entsprechendes Verfahren auf. Die Frage, ob je eines stattgefunden hat, können abschliessend nur die Gemeinden und der Kanton beantworten.

Neue Verjährungsregel seit Januar 2026

Bis Ende 2025 galt ausserhalb der Bauzone der Grundsatz «einmal illegal, immer illegal». Das Bundesgericht hatte 2021 entschieden, dass die Behörden die Beseitigung rechtswidriger Bauten im Nichtbaugebiet auch nach mehr als dreissig Jahren verlangen müssen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes hat sich das geändert. Seit dem 1. Januar 2026 verjährt der Anspruch auf Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands grundsätzlich nach dreissig Jahren. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Behörde vorher erstmals einschreitet; keine Verjährung tritt ein, wenn Polizeigüter wie Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sind. Per 1. Juli 2026 kam hinzu, dass nur noch die kantonale Behörde rechtsgültig über einen ausnahmsweisen Verzicht auf den Rückbau entscheiden kann.

Für jagdliche Bauten hat das eine unangenehme Konsequenz: Wer eine Kanzel lange genug unbemerkt stehen lässt, kann künftig auf Bestandsschutz hoffen. Umso mehr kommt es darauf an, dass Gemeinden und Kantone bei neu errichteten Anlagen zeitnah hinschauen. Bei den beiden Aargauer Kanzeln, die nach Angaben des Hinweisgebers neueren Datums sind, stellt sich die Frage der Verjährung ohnehin nicht.

Ein bekanntes Vollzugsproblem

Der Fall am Hochrhein steht nicht für sich. Wild beim Wild hat mehrfach dokumentiert, dass in Schweizer Wäldern zahlreiche Hochsitze ohne Bewilligung stehen und der Vollzug durch Gemeinden und Kantone weitgehend ausbleibt. Ein Beispiel aus Graubünden zeigt die Praxis: In Langwies erliess die Gemeinde eine befristete Amnestie für unbewilligte Hochsitze. Bis Ende Mai wurden neun Anlagen gemeldet, obwohl von deutlich mehr auszugehen war.

Der Spannbogen jagdlicher Bauwerke reicht von der schlichten Holzleiter mit Sitzbrett bis zur überdachten Kanzel mit Liegefläche und Sichtschutz. Rechtlich sind das zwei völlig verschiedene Kategorien. Praktisch werden sie oft gleich behandelt, nämlich gar nicht.

Was die Anfrage klären soll

Die IG Wild beim Wild hat den beiden Gemeinden und dem Kanton je eigene Fragen gestellt. Von Schwaderloch und Mettauertal will sie wissen, ob für die jeweilige Kanzel ein Baugesuch und eine rechtskräftige Bewilligung vorliegen, wann eine allfällige öffentliche Auflage stattfand, und wie die Gemeinde die Bewilligungspflicht beurteilt, falls kein Verfahren durchgeführt wurde. Zugleich hat sie um Einsicht in die öffentlich zugänglichen Verfahrensakten ersucht.

Vom Kanton erwartet sie Auskunft darüber, ob das Zustimmungsverfahren nach Paragraf 63 des Baugesetzes durchgeführt wurde, wie die Aargauer Praxis feste und verankerte Kanzeln dieser Grössenordnung einstuft, und welche Schritte bei möglicherweise unbewilligten Bauten ausserhalb der Bauzone vorgesehen sind.

Die letzte Frage dürfte über den Einzelfall hinaus Gewicht haben. Eine klare kantonale Auskunft zur Bewilligungspflicht solcher Konstruktionen wäre für die gesamte Aargauer Praxis aufschlussreich.

Die Antwortfrist läuft bis zum 7. August 2026. Wild beim Wild wird über die Rückmeldungen berichten.

Die grosse Jagd-Lüge: Wie Hobby-Jäger Europas Unfallzahlen frisieren und ihre Toten verschweigen

Ein europäischer Vergleich soll die Hobby-Jagd harmlos aussehen lassen, doch was nicht passt, wird nicht gezählt. Und wenn ein Hobby-Jäger seine Frau erschiesst, verschweigen die Medien, wer der Täter war.

Einmal mehr verfälschen Hobby-Jäger Zahlen, Fakten und erzählen die Unwahrheit.

Das französische Portal «Le Chasseur Français» hat am 17. Juli 2026 die Jagdunfall-Bilanzen von Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Finnland nebeneinandergestellt. Die Botschaft klingt beruhigend. Frankreich stehe mit rund 9,5 Unfällen pro 100’000 Hobby-Jägern gut da, Deutschland habe 2025 sogar «keinen einzigen Toten» verzeichnet. Doch schon der eigene Schlusssatz des Beitrags verrät den Schwindel. Ein echtes europäisches Sicherheitsranking sei unmöglich, weil jedes Land etwas anderes zähle.

Das ist der Kern der Sache. Die vermeintlich «erstaunlichen Unterschiede» zwischen den Ländern belegen keine unterschiedliche Sicherheit, sondern unterschiedliche Zählregeln. Und diese Regeln haben fast überall dieselbe Richtung. Sie sind so gebaut, dass die Hobby-Jagd sicherer erscheint, als sie ist. Jedes Opfer der Hobby-Jagd ist eines zu viel. Und die einzige ehrliche Konsequenz aus diesen Zahlen heisst nicht «bessere Statistik», sondern Abschaffung der Hobby-Jagd.

Deutschland: «Null Tote» ist eine dreiste Zahlenmanipulation

Die frechste Behauptung betrifft Deutschland. 460 Unfälle, aber angeblich kein einziger Todesfall im Jahr 2025.

Die Zahl stammt aus der Pressemitteilung der SVLFG, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Sie räumt selbst ein, dass sich diese Unfälle meist auf unbefestigten Wegen sowie an und auf Hochsitzen und bei deren Instandhaltung ereignen. Bei Unfällen mit Jagdwaffen meldet sie sogar einen Rückgang. Die 460 «Jagdunfälle» sind also zu einem grossen Teil gar keine Schussunfälle, sondern Stürze und Arbeitsvorfälle. Und erfasst wird ausschliesslich das versicherte Kollektiv der Erwerbstätigen.

Was diese Statistik verschwinden lässt, zeigt die medial belegte Chronik der Jagdunfälle und Straftaten mit Jägerwaffen für dasselbe Jahr. Im November 2025 erschiesst ein Hobby-Jäger vier Familienmitglieder und sich selbst. Im Dezember tötet ein Hobby-Jäger seinen Nachbarn mit einem gezielten Kopfschuss. Bei einer Treibjagd wird ein Mann tödlich getroffen. Dazu kommen mehrere erweiterte Suizide, bei denen Ehefrauen und Kinder mit der legalen Jagdwaffe erschossen werden.

Warum stehen diese Toten in keiner «Jagdunfall»-Statistik? Weil Tötungsdelikte und erweiterte Suizide strafrechtlich in eine andere Schublade wandern und weil die Opfer keine versicherten Erwerbstätigen bei der Jagdausübung sind. «Kein Toter 2025» ist keine Sicherheitsbilanz. Es ist eine Lüge mit Methode.

Italien: Dieselbe Saison, zwei Zählungen, 50 Prozent mehr Tote

Für Italien nennt der französische Beitrag 45 Unfälle und 8 Tote in der Saison 2025/2026. Diese Zahl liefert die Universität Urbino, deren Auswertung die Jagdverbände dankbar verbreiten. Der Haken: Urbino filtert bewusst und rechnet Unwohlsein, Stürze, vorsätzliche Taten und Wilderei heraus. Übrig bleiben 45 Vorfälle, 8 Tote im Saisonzeitraum vom 1. September 2025 bis Ende Januar 2026.

Dem steht eine unabhängige Erhebung gegenüber. Die «Associazione Vittime della caccia» (AVC), ein Observatorium für Jagdopfer, dokumentiert für praktisch denselben Zeitraum 46 betroffene Personen. Davon 33 Hobby-Jäger als Opfer mit 10 Toten und 23 Verletzten, dazu 13 Unbeteiligte mit 2 Toten und 11 Verletzten. Macht 12 Tote gegenüber den 8 der geschönten Verbandszahl.

Derselbe Zeitraum, dasselbe Land, ein Unterschied von 50 Prozent bei den Toten. Der ganze Unterschied liegt im Filter. Wer die unbequemen Fälle herausrechnet, bekommt die niedrigere Zahl, die dann als angeblicher Sicherheitsbeweis durch die Presse gereicht wird.

Frankreich: Die «Erfolgsgeschichte» blendet die Opfer aus

Frankreich gibt den Musterschüler. Die Biodiversitätsbehörde OFB registrierte für die Saison 2025/2026 92 Unfälle bei rund 963’000 Hobby-Jägern, vier davon tödlich, und rühmt sich eines Rückgangs um 49 Prozent in zwanzig Jahren.

Auch diese Bilanz hat eine hässliche Kehrseite. Die Tierschutzorganisation ASPAS hält dagegen, dass in einer früheren Saison mehr als jeder vierte Unfall eine unbeteiligte Person traf. Radfahrer, Wanderinnen, Pilzsammler, Spaziergänger. Die naheliegende Forderung nach einem jagdfreien Sonntag bleibt bis heute unerfüllt, weil die Hobby-Jagd-Lobby sie blockiert. Eine niedrige Zahl toter Hobby-Jäger sagt nichts darüber aus, wie gefährlich der Wald für alle anderen ist.

Spanien: Dass Zahlen fehlen, ist kein Zufall, sondern Absicht

Für Spanien nennt der Vergleich «mindestens 9 Tote und 27 Verletzte» und keinen nationalen Vergleichswert. Das trifft zu, verschweigt aber das Entscheidende. Spanien führt überhaupt keine offizielle nationale Statistik über Jagdunfälle.

Sämtliche kursierenden Zahlen für 2025, ob 9 Tote und 27 Verletzte oder 8 Tote und 29 Verletzte, stammen ausschliesslich aus Presseauswertungen von Tierschutzorganisationen. Diese benennen den wahren Grund: Das Fehlen offizieller Daten sei kein technisches Versäumnis, sondern eine politische Entscheidung. Ohne öffentliche Zahlen gibt es keine Risikobewertung und keinen Handlungsdruck. Genauso will es die Branche.

Wie manipulierbar die spärlichen Angaben sind, zeigte sich 2020. Auf eine parlamentarische Anfrage nannte die Regierung 605 Opfer, davon 51 tödlich. Diese Zahl bezog sich auf zehn Jahre, wurde medial aber als Jahresbilanz gehandelt. Über den Dreijahreszeitraum 2022 bis 2024 starben in Spanien 32 Menschen bei der Jagd, fast einer pro Monat. Auch hier sind viele Opfer Unbeteiligte, deren Fälle in allgemeinen Statistiken untergehen.

Finnland: Niedrige Zahlen, aber auch hier zwei Messlatten

Finnland weist die tiefsten Werte auf. Bei rund 300’000 Hobby-Jägern, von denen etwa 196’000 tatsächlich jagen, zählt die Wildtierbehörde Riistakeskus jährlich nur 10 bis 20 Jagdunfälle. Tödliche Fälle sind selten. 2025 gab es mindestens einen. In Juva starb ein Hobby-Jäger, als sich die Waffe eines Mitglieds derselben Jagdgruppe versehentlich löste.

Doch auch hier zeigt eine zweite Zählweise ein anderes Bild. Das finnische Institut für Gesundheit und Wohlfahrt (THL) erfasst Vorfälle mit grossen Schusswaffen wie Gewehren und Flinten und registriert davon 15 bis 30 pro Jahr, seit 2010 insgesamt 246. Nicht alle sind Jagdunfälle, aber die Lücke beweist erneut: Selbst im vermeintlich sichersten Land hängt das Ergebnis davon ab, wer misst.

Der wahre Skandal: Wenn der Täter ein Hobby-Jäger ist, schweigen die Medien

Bis hierhin geht es um frisierte Zahlen. Doch der grössere Skandal liegt tiefer. Er liegt darin, dass die Öffentlichkeit oft gar nicht erfährt, dass ein Hobby-Jäger die Tat begangen hat.

Am 9. Juli 2026 wird in Faido im Tessin eine 56-jährige Frau auf dem Gelände einer Rehaklinik mit einer Kopfschussverletzung gefunden. Sie stirbt kurz darauf im Spital. Der Täter ist ihr 59-jähriger Ex-Mann. Einen Tag später sprengt er im Bleniotal ein Haus in die Luft, verschanzt sich darin, und kommt dabei ums Leben. Bei der Explosion werden drei Polizisten verletzt, einer gerät unter die Trümmer. Es ist der 17. Femizid in der Schweiz allein in diesem Jahr, der dritte im Tessin.

Der Täter war Hobby-Jäger. Das ist keine Vermutung. Das öffentlich-rechtliche Radiotelevisione svizzera (RSI) bestätigte auf Anfrage von Wild beim Wild ausdrücklich: «Fatto accertato e confermato è che era un cacciatore.» Gesicherte und bestätigte Tatsache also, dass der Mann ein Hobby-Jäger war und legal mehrere Waffen besass. Weil niemand den tödlichen Schuss gehört hat, gehen die Ermittler davon aus, dass die Waffe mit einem Schalldämpfer versehen war. Und Schalldämpfer sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Die entscheidende Ausnahme gilt ausgerechnet für Inhaber eines Jagdpatentes, denen der Kanton eine Ausnahmebewilligung erteilen kann.

Nun die entscheidende Frage: Wer erfuhr aus den grossen Schweizer Medien, dass der Täter ein Hobby-Jäger war? Praktisch niemand. Die Berichterstattung sprach vom «Ex-Mann», vom «Unternehmer aus Leontica», vom «59-Jährigen». Der Umstand, der diesen Mann mit legalen Waffen und dem privilegierten Zugang zu Schalldämpfern ausstattete, seine Eigenschaft als Hobby-Jäger, fehlte in der Mainstream-Berichterstattung fast durchgängig, obwohl dies die Polizei an der Pressekonferenz mehrmals erwähnte.

Das ist kein Einzelfall, sondern ein Muster. Bei Familientragödien, erweiterten Suiziden und Gewalttaten mit der Jagdwaffe wird regelmässig verschwiegen, dass der Täter ein Hobby-Jäger war. Der Mann heisst dann «Familienvater», «Rentner», «Nachbar», «Ehemann». Nie «Jäger». So entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung nie das Bild, das die Fakten zeichnen: dass die Hobby-Jagd Männern in persönlichen Krisen legalen Zugang zu tödlichen Waffen verschafft, und dass genau diese Waffen dann gegen Ehefrauen, Kinder, Nachbarn und Polizisten gerichtet werden.

Wer definiert, gewinnt. Wer verschweigt, schützt die Täter

Fünf Länder, fünf Zählweisen, ein System. Die offiziellen Zahlen liegen überall unter der Realität, und der Mechanismus ist immer derselbe. Wer definiert, was als «Jagdunfall» gilt, bestimmt das Ergebnis. Diese Definitionsmacht liegt fast überall bei jagdnahen oder versicherungstechnischen Stellen, deren enge Kategorien die unbequemen Fälle aussortieren.

Erweiterte Suizide mit der Jagdwaffe? Strafsache, kein Unfall. Erschossene Ehefrauen und Nachbarn? Familientragödie, kein Jagdthema. Stürze und Unwohlsein? In Italien herausgefiltert. Nationale Statistik? In Spanien gar nicht vorhanden. Und wenn doch einmal ein Fall Schlagzeilen macht, wie in Faido, dann verschwindet wenigstens das Wort «Hobby-Jäger» aus der Berichterstattung.

Der französische Beitrag folgert, ein europäisches Sicherheitsranking sei unmöglich. Das stimmt, doch die Konsequenz ist eine andere als die harmlose Achselzucken-Variante. Solange jene Institutionen die Zählregeln bestimmen, die ein Interesse an niedrigen Zahlen haben, und solange die Medien die Täterrolle der Hobby-Jäger verschweigen, verdienen die schönen Zahlen kein Vertrauen.

Erst die unabhängigen Dokumentationen zeigen das wahre Ausmass. Die deutsche Chronik der Jagdunfälle, das italienische AVC-Dossier, die spanischen Presseauswertungen, die Recherchen von Wild beim Wild zu Faido. Jedes einzelne dieser Opfer ist eines zu viel. Die «erstaunlichen Unterschiede» in Europa sind in Wahrheit erstaunlich wirksame Methoden, die Opfer der Hobby-Jagd unsichtbar zu machen. Die einzige Antwort, die diesem Befund gerecht wird, ist die Abschaffung der Hobby-Jagd.

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