2. Juli 2026, 09:28

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Sika-Hirsch EU-weit invasiv: Hobby-Jagd wehrt sich

Hobby-Jagd-Verbände verteidigen wirtschaftliche Interessen der Zuchtbetriebe gegen EU-Artenschutzrecht, während sie beim Waschbären das Gegenteil fordern.

Die EU stuft den Sika-Hirsch europaweit als invasive Art ein und ordnet bis August 2027 die vollständige Auflösung aller Gehegebestände an. Betroffen sind Tausende Zuchtbetriebe in mehreren Mitgliedstaaten, allein in Österreich rund 250, und ausgerechnet die Hobby-Jagd-Verbände wehren sich gegen die Artenschutzmassnahme.

Was die EU-Verordnung vorsieht

Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ergänzt durch die zugehörige Durchführungsverordnung mit der sogenannten Unionsliste. Der Sika-Hirsch wurde neu auf diese Liste gesetzt, weil er sich mit heimischem Rotwild kreuzt und hybride Populationen bilden kann. Die Regelung gilt unionsweit: Haltung, Zucht, Transport und Einfuhr der Art werden künftig verboten. Bereits ab August 2026 sollen männliche und weibliche Tiere getrennt gehalten werden, um weitere Fortpflanzung zu verhindern. Bis Sommer 2027 müssen alle Bestände im gesamten EU-Raum vollständig aufgelöst werden, auch wenn sich die bislang verfügbaren konkreten Zahlen und Reaktionen vor allem auf Österreich beziehen. Eine Entschädigung der Betriebe ist in der Verordnung nicht vorgesehen.

In Österreich sind Schätzungen zufolge rund 7’000 Tiere und mehr als 250 Betriebe betroffen, eine offizielle EU-Gesamtstatistik zu allen Mitgliedstaaten liegt bislang nicht vor. Belastbare Zahlen für andere EU-Staaten mit Sika-Zuchtbetrieben liegen in den ausgewerteten Quellen bislang nicht vor.

Kein direkter Bezug für die Schweiz, aber dokumentierte Bestände

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und daher nicht an die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 gebunden. Für invasive gebietsfremde Arten gelten hierzulande die Jagdverordnung (JSV) sowie kantonale Vollzugskompetenzen, eine unionsweite Verpflichtung zur vollständigen Bestandsauflösung wie in der EU besteht nicht.

Das bedeutet aber nicht, dass die Schweiz von der Thematik unberührt ist. Wie ein Bericht des Kantons Zürich dokumentiert, existieren im Grenzgebiet zu Deutschland dauerhafte Sikahirsch-Bestände in den Kantonen Zürich und Schaffhausen. Diese gehen unter anderem auf Tiere zurück, die aus privaten Gehegen entkommen sind. Das zeigt: Eingezäunte Gehegehaltung bietet keine verlässliche Garantie gegen die Ausbreitung einer als invasiv eingestuften Art in freilebende Wildpopulationen, auch nicht ausserhalb der EU.

Hobby-Jagd-Verbände positionieren sich gegen Naturschutzrecht

Bemerkenswert ist, wer sich hier gegen eine EU-Massnahme zum Schutz der Biodiversität stellt: allen voran Jagd Österreich und die Österreichische Wildtierstiftung. In Österreich stellen sich Jagd-Österreichs Präsident Anton Larcher und der Präsident der Österreichischen Wildtierstiftung, Max Mayr Melnhof, demonstrativ an die Seite der Farmwildhalter. Larcher kündigte an, Ausnahmeanträge betroffener Betriebe zu unterstützen, sofern die Tiere mit Ohrmarken gekennzeichnet werden.

Diese Positionierung passt zu einem wiederkehrenden Muster: Sobald wirtschaftliche Interessen der Hobby-Jägerschaft und verbundener Zucht- und Vermarktungsbetriebe berührt sind, wird die sonst gepflegte Erzählung von der «verantwortungsvollen Bestandsregulierung» plötzlich gegen den Artenschutz selbst gerichtet. Das Fleisch des Sika-Hirsches wird von den Zuchtbetrieben als Delikatesse vermarktet, mit entsprechend hohem wirtschaftlichem Interesse am Fortbestand der Bestände. Der Verband der Sika-Züchter beziffert den drohenden Schaden allein in Österreich auf rund 16 Millionen Franken.

Doppelstandard: Beim Waschbären gilt das Gegenteil

Wie widersprüchlich die Haltung der Hobby-Jägerschaft gegenüber invasiven Arten ist, zeigt der Vergleich mit dem Waschbären. Auch er steht auf der EU-Unionsliste invasiver Arten, doch hier fordert dieselbe Lobby, die sich beim Sika-Hirsch für den Bestandserhalt starkmacht, eine möglichst intensive Bejagung. Allein in Deutschland wurden im Jagdjahr 2024/2025 laut Deutschem Jagdverband 282’499 Waschbären getötet, mit steigender Tendenz von Jahr zu Jahr. Belastbare Zahlen zu tatsächlichen wirtschaftlichen Schäden durch den Waschbären kann Deutschland dabei nicht vorlegen.

Wissenschaftliche Untersuchungen relativieren zudem die von Jagdverbänden verbreitete Gefährlichkeit der Art. Eine mehrjährige Forschungsarbeit von Dr. Berit Michler zeigte, dass Waschbären vor allem Regenwürmer, Schnecken und Früchte fressen und bedrohte Arten kaum zu ihrem Beutespektrum gehören. Zudem belegen populationsökologische Studien, dass hoher Jagddruck beim Waschbären zu einer höheren Fortpflanzungsrate führt und Verluste durch die Bejagung so kompensiert oder sogar überkompensiert werden.

Der Unterschied zum Sika-Hirsch liegt auf der Hand: Beim Waschbären dient die Einstufung als invasive Art der Hobby-Jägerschaft als Rechtfertigung für eine praktisch unbeschränkte Hobby-Jagd ohne belegten Nutzen für den Artenschutz. Beim Sika-Hirsch, der als kommerziell vermarktbares Farmwild wirtschaftlich interessant ist, wird dieselbe Einstufung plötzlich als «realitätsfern» und «überschiessend» kritisiert. Massgeblich ist offenbar nicht die tatsächliche ökologische Gefährdung, sondern die Frage, wessen wirtschaftliche Interessen jeweils betroffen sind.

Wissenschaftliche Grundlage der EU-Entscheidung

Die EU begründet die Einstufung mit dem Risiko der Hybridisierung zwischen Sika-Hirsch und Rotwild, die zu einer genetischen Vermischung und langfristig zur Verdrängung reiner Rotwild-Populationen führen kann. Dieses Phänomen ist aus mehreren europäischen Ländern dokumentiert, in denen sich freilebende Sika-Bestände etabliert haben. Kritiker verweisen zwar darauf, dass in Österreich bislang keine dokumentierten Fälle von Verdrängung des Rotwilds bekannt seien. Das ändert jedoch nichts daran, dass die EU-Verordnung dem Vorsorgeprinzip des europäischen Artenschutzrechts folgt und präventiv ansetzt, bevor sich aus Gehegeausbrüchen eine unumkehrbare Vermischung der Wildbestände entwickelt, wie sie andernorts, etwa im Grenzgebiet zur Schweiz, bereits eingetreten ist.

Kampagne

Schluss mit der Fuchsjagd

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EU vertagt Bleiverbot bei Jagdmunition auf sieben Jahre

REACH-Ausschuss verschiebt Bleiverbot auf sieben Jahre, Büchsengeschosse bleiben ganz ausgenommen.

Der REACH-Ausschuss der EU-Kommission hat am 25. Juni 2026 eine neue Fassung des Bleiverbots für Jagdmunition gebilligt.

Statt der ursprünglich vorgesehenen achtzehn Monate gilt für Bleischrot künftig eine Übergangsfrist von sieben Jahren, während Büchsengeschosse komplett aus dem Geltungsbereich der Verordnung fallen.

Was am 25. Juni beschlossen wurde

Die Vertreterinnen und Vertreter der EU-Mitgliedstaaten einigten sich im REACH-Ausschuss auf einen Kompromisstext, der das ursprüngliche Verbotsvorhaben der EU-Kommission massiv entschärft. Bleischrot für die Hobby-Jagd soll erst nach einer siebenjährigen Übergangsfrist verboten werden, nachdem der Zeitraum in den vergangenen Verhandlungsrunden schrittweise von drei über fünf auf sieben Jahre gestreckt wurde. Kugelmunition mit Bleianteil, die für Beutegreifer und Schalenwild verwendet wird, wurde ganz aus dem Regulierungsvorhaben herausgenommen. Der Beschluss ist noch kein endgültiges Gesetz. Rat und Parlament müssen den Kompromiss innert dreier Monate absegnen, bevor er als verbindliche Änderung der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft treten kann.

Für die Hobby-Jagdlobby ist der Entscheid ein Erfolg. Der Präsident der französischen Fédération Nationale des Chasseurs, Willy Schraen, wertete das Ergebnis öffentlich als Bestätigung, dass sich die «Realitäten des ländlichen Raums» gegen eine Kommission durchgesetzt hätten, die diese lange ignoriert habe.

Wer die Verzögerung durchsetzte

Treibende Kraft hinter der Verwässerung war ein Bündnis aus Hobby-Jagdverbänden und Munitionsindustrie. Auf europäischer Ebene koordinierte der Dachverband FACE (Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU) die Lobbyarbeit gegenüber dem REACH-Ausschuss und organisierte im November 2025 eine Veranstaltung im EU-Parlament, an der die Munitionsherstellervereinigung AFEMS vor «erheblichen Folgen» für die Branche warnte. In Frankreich bündelten die FNC, der Munitionsherstellerverband SNAFAM und die CSNA ihre Kräfte, um bei der französischen Regierung auf eine Verlängerung der Fristen zu drängen. Mehrere Regierungen, deren Namen in den Sitzungsprotokollen des Ausschusses nicht einzeln offengelegt werden, machten laut übereinstimmenden Berichten aus der Jagdpresse geopolitische und sicherheitspolitische Bedenken geltend: Angesichts der aktuellen Rüstungslage könne man der Munitionsindustrie, die zivile und militärische Produktion parallel betreibt, keine derart rasche industrielle Umstellung zumuten.

Auch innerhalb Frankreichs verlief die Front nicht einheitlich. Während die Umweltministerin eine Frist von fünf Jahren verteidigte, forderte der damalige Innenminister Bruno Retailleau eine Verzögerung auf bis zu zehn Jahre und liess die wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Folgen für die Ausrüstung der Sicherheitskräfte eigens abklären, bevor die Regierung sich positionierte.

Wer sich für ein rasches Verbot einsetzte

Auf der Gegenseite standen die Wissenschaft und der europäische Vogel- und Naturschutz. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte bereits 2021 eine umfassende Beschränkung vorgeschlagen, ihre wissenschaftlichen Ausschüsse RAC und SEAC bestätigten 2023 in ihren Gutachten, dass die Risiken für Umwelt und menschliche Gesundheit ein Verbot rechtfertigen. BirdLife International, dessen französische Partnerorganisation LPO seit über zwanzig Jahren für ein umfassendes Bleiverbot kämpft, bezeichnete den ursprünglichen Kommissionsentwurf als «historischen Schritt» und kritisiert die jetzige Verwässerung scharf. Eine von BirdLife getragene Petition für ein EU-weites Verbot sammelte über 61’000 Unterschriften. Als das EU-Parlament 2020 über das vorgelagerte Bleischrotverbot in Feuchtgebieten abstimmte, versuchte die rechtspopulistische Fraktion Identität und Demokratie erfolglos, das Vorhaben per Resolution zu kippen; 499 Abgeordnete stimmten dagegen.

Warum das Verfahren seit Jahren dauert

Die Verzögerungstaktik folgt einem wiederkehrenden Muster, das sich seit dem ersten ECHA-Beschränkungsvorschlag von 2018 beobachten lässt: Jede Verhandlungsrunde bringt eine Verlängerung der Übergangsfristen, ohne dass die zugrunde liegende wissenschaftliche Bewertung sich ändert. Der Streit dreht sich längst nicht mehr um die Frage, ob Blei giftig ist, sondern nur noch darum, wie viele Ausnahmen und wie lange Übergänge die Politik zulässt. Das REACH-Ausschussverfahren begünstigt diese Dynamik strukturell: Weil die Kommission auf eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten angewiesen ist, reicht eine koordinierte Blockademinderheit, um Fristen im Nachverhandlungsprozess immer weiter zu strecken, ohne das Vorhaben formell zu Fall zu bringen.

Die Situation in der Schweiz

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und daher an den REACH-Beschluss nicht direkt gebunden, folgt europäischem Chemikalienrecht aber traditionell mit Verzögerung im Rahmen des autonomen Nachvollzugs. National zeigt sich exakt dasselbe Verzögerungsmuster wie in Brüssel. Seit 1998 ist Bleischrot bei der Wasservogeljagd verboten, weitere Bereiche blieben aber jahrelang ungeregelt. Eine Motion von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) für ein weitgehendes Verbot bleihaltiger Munition scheiterte 2023 im Nationalrat denkbar knapp mit 99 zu 94 Stimmen.

Erst die revidierte Jagdverordnung, die per 1. Februar 2025 in Kraft trat, verbietet bleihaltige Kugelmunition ab Kaliber 6 mm für die Hobby-Jagd auf Paarhufer. Doch auch hier gilt eine lange Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2029 bleibt die alte Munition erlaubt, damit die Kantone Zeit für die Anpassung ihrer eigenen Erlasse erhalten. Bleischrot ausserhalb von Feuchtgebieten bleibt weiterhin vollständig unreguliert. Das Ergebnis ist ein kantonaler Flickenteppich: Graubünden verbietet bleihaltige Kugelmunition bei der Hochjagd bereits seit 2021, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen sind ebenfalls vorangegangen, während zahlreiche andere Kantone auf eine nationale Lösung warten, die konsequent aufgeschoben wird.

Gesundheitsbehörden warnen unterdessen unverändert: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt Kindern bis sieben Jahren, Schwangeren, Stillenden und Frauen mit Kinderwunsch, praktisch auf den Konsum von Wildfleisch zu verzichten, weil sich ein Bleianteil aus der Munition nicht ausschliessen lässt. Mehr zu den wissenschaftlichen Grundlagen, der Lobbyarbeit und den politischen Blockaden in der Schweiz liefert das Dossier Bleimunition und Hobby-Jagd: Fakten, Verbot, Lobby-Analyse.

Lied: «Blei im Wind»

Es handelt von den Spuren, die bleihaltige Munition in Tieren und Umwelt hinterlässt.

Luzerner RUEK an Wild beim Wild: «Tonfall mässigen» statt Antworten

Vier Tage nach Fristablauf antwortet der Luzerner RUEK-Präsident Michael Kurmann auf sieben Sachfragen mit einer Tonfall-Mässigung. Im Kanton Zug hat dieselbe Petition eine SWILD-Studie und drei konkrete Massnahmen ausgelöst.

Im Kanton Zug hat die Petition des Luzerner Juristen Pascal Wolf eine 25-seitige SWILD-Studie ausgelöst, deren Befund die Jagdkommission am 16. Juni 2026 zu drei konkreten Massnahmen geführt hat, darunter zum Stopp der proaktiven Förderung der Fuchsjagd.

Im Kanton Luzern hat dieselbe Petition zu einer Plenarabstimmung von 105 zu 0 gegen den Fuchsschutz geführt, zu einer durchgehenden Verweigerung der Anhörung des Petitionärs und zuletzt, am 8. Juni 2026, zu einem zweiseitigen Antwortbrief des RUEK-Präsidenten Michael Kurmann, der auf sieben Sachfragen der IG Wild beim Wild keine einzige beantwortet, dafür aber empfiehlt, sich «im Tonfall etwas zu mässigen».

Zwischen den beiden Innerschweizer Kantonen liegt eine politische Differenz, die sich an einem einzigen Vorgang ablesen lässt: Wolfs Eingabe an die Staatskanzlei. Die einen Behörden bestellten daraufhin eine wildbiologische Fachstudie, die anderen schickten am Ende eine Tonfall-Mahnung. Wer dieselbe Petition mit zwei so gegensätzlichen Antworten beantwortet, beantwortet damit auch eine Frage, die in der Petition selbst gar nicht stand: Wie ernst nimmt eine kantonale Verwaltung das eigene Mandat zur wissenschaftlich fundierten Wildtierpolitik?

Akt I: 11. Mai 2026, das Luzerner Plenum stimmt 105 zu 0

Am 11. Mai 2026 hat der Luzerner Kantonsrat unter Präsidentin Gisela Widmer Reichlin die Petition Pascal Wolfs zum Schutz des Rotfuchses behandelt. Für die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) sprach deren Präsident Michael Kurmann. Er trug die sechs Argumente des Kommissionsberichts vom 23. April 2026 vor: Der Rotfuchs sei eine eidgenössisch jagdbare Art, die Regulierung diene der Vermeidung von Schäden und der Eindämmung von Krankheiten, die Luzerner Verhältnisse seien durch Landwirtschaft und Tierhaltung geprägt, die Luzerner Jagdgesellschaften leisteten einen «zentralen Beitrag im öffentlichen Interesse», eine Unterschutzstellung schwäche die bewährten Strukturen, und auch geschützte Arten müssten «aktiv bewirtschaftet» werden. Fazit: «weder sachlich begründet noch wirtschaftlich sinnvoll».

Bemerkenswert war die einzige Gegenrede der Sitzung. Kantonsrätin Sabine Heselhaus zerlegte den Kommissionsbericht inhaltlich, indem sie den One-Health-Ansatz ins Zentrum stellte. Sie verwies auf das Bundesamt für Gesundheit, das in der Schweiz von rund 10’000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr ausgeht. Sie zitierte die Arbeit von Erik K. Hofmeister und Kollegen, wonach in Gebieten mit höherer Fuchsaktivität deutlich weniger infizierte Zecken vorkommen, weil Füchse das Verhalten der Kleinsäuger verändern und damit die Übertragungskette an die Hauptreservoirwirte unterbrechen. Und sie führte eine französische Langzeitstudie zum Fuchsbandwurm an, derzufolge intensive Bejagung die Prävalenz von Echinococcus multilocularis nicht gesenkt, sondern von rund 40 auf 45 Prozent erhöht hat, weil der jagdliche Druck die Sozialstrukturen der Füchse destabilisiert und zuwandernde Jungtiere den Parasiten weiterverbreiten.

Ihr Schlusssatz wäre in jedem ergebnisoffenen Gremium die logische Konsequenz gewesen: «Gesundheitspolitik darf nicht erst dort beginnen, wo Menschen bereits erkrankt sind. Sie muss auch die ökologischen Zusammenhänge ernst nehmen.» Anschliessend stimmte der Rat mit 105 zu 0 dem Antrag zu, die Petition «im Sinn ihres Berichtes zur Kenntnis zu nehmen». Heselhaus stimmte mit.

Ein Plenum, in dem eine Kantonsrätin die wissenschaftliche Widerlegung des Kommissionsberichts vorträgt und anschliessend einstimmig dem Bericht zustimmt, dokumentiert, was im Luzerner Wildtierregime offenbar bereits Konsens ist: dass Argumente und Abstimmungsverhalten zwei voneinander unabhängige Vorgänge sein dürfen.

Akt II: 21. Mai 2026, sieben Fragen an den RUEK-Präsidenten

Zehn Tage später, am 21. Mai 2026, richtete die IG Wild beim Wild einen offenen Brief an Michael Kurmann. Das Schreiben formulierte sieben präzise, mit Quellen unterlegte Fragen zur Verfahrensführung, zur Luzerner Krankheitsstatistik, zu den jagdinternen Stimmen aus Zürich und Graubünden, zu den behaupteten «erheblichen Mehrkosten», zur fehlenden wissenschaftlichen Grundlage, zur Behauptung, der Schutz des Fuchses bringe «keinen erkennbaren Nutzen, auch nicht für den Rotfuchs selbst», und zur Berücksichtigung des Volkswillens vom 27. September 2020.

Der Brief stellte eine Frist: öffentliche Stellungnahme bis Donnerstag, 4. Juni 2026, in jedem Fall vor der Behandlung im Plenum. Letztere war zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen. Die Erwartung an Kurmann lautete: Rückzug des Berichts, Nachholen der Anhörung, transparente Offenlegung der Krankheits- und Kostenstatistik. Andernfalls wurden weitere Vorstösse, eine erweiterte Petition und gegebenenfalls eine kantonale Volksinitiative angekündigt. Die Argumentation stützte sich auf Daten, die im RUEK-Bericht keinen Platz gefunden hatten: die kantonseigene Statistik, wonach im Jagdjahr 2018/19 von 2’217 erlegten Füchsen 39 krank waren, also 1,76 Prozent. Über 98 Prozent der erlegten Füchse waren gesund. Eine Bejagung, die fast nur gesunde Tiere trifft, kann keine Krankheit eindämmen. Mehr dazu im Beitrag Fuchsjagd Luzern: 98 Prozent der erlegten Tiere gesund und in der ausführlichen Analyse Luzern und der Rotfuchs: Wenn Politik Fakten ignoriert.

Akt III: 8. Juni 2026, die Antwort des RUEK-Präsidenten

Vier Tage nach Fristablauf, datiert vom 8. Juni 2026, traf in Acquarossa eine zweiseitige Antwort ein, unterzeichnet von Michael Kurmann, Präsident der RUEK. Geschäftsnummer 2001KR.2022-0379. Der Brief beantwortet keine einzige der sieben gestellten Sachfragen. Stattdessen folgt eine Mischung aus Verfahrenshinweis, Argumentationsverweigerung und Belehrung.

Verfahrenshinweis: Gemäss § 82 der Geschäftsordnung des Kantonsrats erledige der Rat eine Petition durch Kenntnisnahme, weitergehende Folgen seien «nicht möglich». Das ist formal nicht falsch, beantwortet aber keine Sachfrage, denn die sieben Punkte des offenen Briefes betrafen nicht den Verfahrensausgang, sondern die fehlende inhaltliche und wissenschaftliche Tiefe des Berichts.

Begründung der ausgebliebenen Anhörung: «Eine Anhörung ist möglich, aber nicht vorgegeben. Die Kommission hat vorliegend darauf verzichtet. Kriterien sind unter anderen die Dokumentation und Klarheit der Eingabe sowie die Zahl der Eingabesteller. Die Petition war inhaltlich klar und entsprechend dokumentiert. Sie stammte von einer Einzelperson. Eine Anhörung hätte aus Sicht der Kommission keine zusätzlichen Erkenntnisse gebracht, weshalb darauf verzichtet wurde.» Mit anderen Worten: Wer als Einzelperson eine inhaltlich klare Petition einreicht, hat einen schlechteren Anspruch auf parlamentarisches Gehör als eine schlecht dokumentierte Sammelpetition. Eine Begründung, die das Anhörungsrecht von der Personenzahl abhängig macht, dreht die Logik des Petitionsrechts um.

Argumentationsverweigerung: «Auf Ihre inhaltlichen Ausführungen wird nicht näher eingegangen. Die Argumentation im erwähnten Bericht ist durchaus differenzierter.» Ein Satz, der sich selbst widerlegt. Wer behauptet, eine Argumentation sei differenzierter, ohne diese Differenzierung zu zeigen, weicht der Beweislast aus, die ihm die kritische Eingabe vorlegt.

Belehrung: «Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, das Anliegen mit den allen offenstehenden politischen Instrumenten weiterzuverfolgen. Wir empfehlen Ihnen allerdings, sich im Tonfall etwas zu mässigen.» Das ist der einzige konkrete Hinweis auf den Inhalt des offenen Briefes. Ein Kommissionspräsident, dem zur Luzerner Krankheitsstatistik, zum Genfer Modell, zu Luxemburg, zu jagdinternen Stimmen, zum Volkswillen von 2020 und zur Frage einer sachlichen Rechtfertigung im Sinn des Tierschutzgesetzes nichts einfällt, mahnt den Absender zum Tonfall.

Akt IV: 19. Juni 2026, Zug zeigt, was möglich gewesen wäre

Acht Tage nach Kurmanns Antwortbrief, am 19. Juni 2026, hat Landammann Andreas Hostettler im Namen der Zuger Direktion des Innern dem Petitionär Pascal Wolf schriftlich bestätigt, dass die kantonale Jagdkommission an ihrer Sitzung vom 16. Juni 2026 erste Konsequenzen aus seiner Petition gezogen hat. Grundlage war eine Fachstudie, die das Amt für Wald und Wild bei SWILD in Auftrag gegeben hatte: 25 Seiten, verfasst von Dr. Claudia Kistler und Dr. Fabio Bontadina, Mai 2026.

Die Studie kommt zu jenem Befund, den die Luzerner RUEK in ihrem eigenen Bericht hätte berücksichtigen können, wenn sie ihn hätte hören wollen: Die im Kanton Zug praktizierte Patentjagd auf Füchse reduziert weder die Populationsgrösse nachhaltig noch dämmt sie Wildkrankheiten ein. Bejagte Bestände kompensieren Verluste durch erhöhte Fruchtbarkeit der Fähen, durch verbesserte Überlebensraten und durch Zuwanderung aus benachbarten Gebieten. Im Kanton Zug wurden zwischen 2000 und 2025 jährlich rund 308 Füchse erlegt, mit stark sinkender Tendenz, die sich laut Studie nicht durch rückläufige Bestände erklärt, sondern durch nachlassende Schiessbereitschaft der Hobby-Jägerschaft. Zur Veranschaulichung bildet die Studie zwei Fallbeispiele ab: das Genfer Modell ohne Milizjagd seit 1974 und die Erfahrungen aus Luxemburg, wo der Bestand des Fuchsbandwurms nach dem Jagdverbot von 2015 von rund 40 Prozent auf unter 10 Prozent zurückgegangen ist.

Die Zuger Jagdkommission hat darauf drei Massnahmen beschlossen. Erstens werden die Datenerhebungen künftig konsequent nach Jagd, Schadenabwehr, Sonderabschüssen und Fallwild getrennt ausgewertet. Zweitens wird die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv gefördert. Drittens informiert das Amt für Wald und Wild die Bevölkerung über die negativen Auswirkungen von Wildtierfütterung auf die Fuchspopulation. Das ist kein vollständiger Kurswechsel und kein Verbot, wohl aber der erste dokumentierte Schritt eines Schweizer Kantons, das eigene Fuchsmanagement an die wildbiologische Forschungslage anzupassen. Mehr Hintergrund im Beitrag Kanton Zug stoppt Förderung der Fuchsjagd und auf der Kampagnenseite Schluss mit der Fuchsjagd.

Zwei Kantone, eine Petition, ein politischer Reifegrad-Test

Pascal Wolf hat in über zwölf Kantonen Petitionen zur wissenschaftlichen Überprüfung der Fuchsjagd eingereicht. Zug hat geprüft. Luzern hat abgewinkt. Glarus hat geschwiegen, wie der Beitrag Fuchsjagd stoppen, Landrat Glarus anschreiben dokumentiert. Basel-Landschaft hat geantwortet, ohne eine einzige Studie zu zitieren, wie die Analyse Landrat Basel-Landschaft anschreiben belegt. Der föderale Vergleich zeigt: Es ist nicht so, dass die Schweizer Kantone in dieser Frage eine einheitliche Sachlage vorfinden würden. Sie reagieren unterschiedlich, weil sie sich unterschiedlich entscheiden, was sie sehen wollen.

Im Vergleich von Zug und Luzern lassen sich drei Differenzen festhalten. Erstens die Bereitschaft zur Drittprüfung: Zug hat extern bestellt, was es selbst nicht abschliessend beurteilen kann; Luzern hat ausschliesslich die kantonseigene Verwaltung konsultiert, deren Status quo in der Petition kritisiert wurde. Zweitens das Verhältnis zur Anhörung des Petitionärs: Zug hat seine Antwort dem Petitionär persönlich zugestellt und auf eine Studie gestützt; Luzern hat eine Anhörung mit der Begründung verweigert, der Petitionär sei eine Einzelperson. Drittens der Umgang mit kritischer Nachfrage: Zug informiert über die getroffenen Massnahmen; Luzern empfiehlt einen anderen Tonfall.

Was die Luzerner Antwort tatsächlich zeigt, ist die Schwelle, an der sich kantonale Wildtierpolitik in der Schweiz heute befindet. Auf der einen Seite eine wachsende Zahl von Daten, Studien, jagdinternen Stimmen und Volksentscheiden, die alle in dieselbe Richtung weisen: Die Hobby-Jagd auf den Fuchs reguliert keine Bestände, dämmt keine Krankheiten ein, schont keine Beutearten und ist gesundheitspolitisch eher kontraproduktiv. Mehr dazu im Dossier «Der Fuchs in der Schweiz». Auf der anderen Seite ein Verwaltungsapparat, der diese Daten zur Kenntnis nimmt, ohne ihre Konsequenzen zuzulassen. Ein RUEK-Bericht, der keine einzige Studie zitiert. Ein Plenum, das mit 105 zu 0 abstimmt, nachdem es im selben Saal eine wissenschaftliche Gegenrede gehört hat. Ein Kommissionspräsident, der auf sieben Sachfragen mit einer Tonfall-Mahnung antwortet.

Die Aufgabe, die die Zuger Direktion des Innern in einer SWILD-Studie sah, sieht die Luzerner RUEK in einer Stilkritik. Das ist die Differenz, die der 8. Juni 2026 hinterlassen hat.

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Spanien: Doñana trocknet aus, die Hobby-Jagd-Lobby ruft nach Comeback

Während Vögel im Nationalpark an Trockenheit sterben, kursiert in Frankreich und Spanien das Narrativ vom rettenden Hobby-Jäger.

Das französische Hobby-Jagd-Magazin Le Chasseur Français verbreitet eine Erzählung, die in den letzten Wochen quer durch die spanische und französische Jagd-Presse läuft: Im südspanischen Nationalpark Doñana würden Wildschweine seit dem Jagdverbot in spanischen Nationalparks die Nester geschützter Vogelarten plündern.

Die Schlagzeile lautet sinngemäss: Die Hobby-Jäger sind nach ihrer «Vertreibung» zur Hilfe gerufen worden. Die Daten der spanischen Biodiversitätsforschung zeichnen ein anderes Bild.

Doñana stirbt am Wasser, nicht an Wildschweinen

Im Januar 2024 verzeichnete der Doñana Biodiversity Report der staatlichen Forschungseinrichtung CSIC die niedrigste Wasservogelzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1973: nur noch 43’989 Tiere. Der zentrale Lagunenkomplex Santa Olalla fiel das dritte Jahr in Folge trocken. Die Forschenden um Direktor Eloy Revilla benennen dafür eine eindeutige Ursache: anhaltende Dürre, sinkender Grundwasserspiegel, Übernutzung des Aquifers durch industrielle Erdbeer- und Beerenkulturen rund um den Park und die fortschreitende Klimakrise. Die UNESCO erwägt seit Jahren, Doñana auf die Rote Liste des Welterbes in Gefahr zu setzen.

Im gleichen Bericht steht ein Satz, den die Hobby-Jagd-Lobby konsequent verschweigt: Der Wildschweinbestand in Doñana hat 2024 ebenfalls ein Allzeit-Tief erreicht. Auch die Kaninchen sind seit 2013 im Sinkflug, was die Beutegrundlage des Iberischen Luchses bedroht. Wer den Vögeln helfen will, muss das Wasser zurückbringen, nicht das Gewehr.

Eine Studie mit Kunst-Nestern wird zur Kampagne

Die Schlüsselstudie hinter der aktuellen Kampagne stammt nicht aus Doñana, sondern aus dem ebenfalls austrocknenden Nationalpark Tablas de Daimiel in Kastilien-La Mancha (Sebastián-Pardo et al., Ecosistemas 34/1, 2025). Sie wurde am IREC durchgeführt, dem Instituto de Investigación en Recursos Cinegéticos, einem in das Jagdwesen eingebetteten Forschungsinstitut. Die Methode: künstlich angelegte Enten-Nest-Attrappen, 28 Tage Beobachtung mit Fotofallen. Das Wildschwein war der zweitschnellste Nest-Prädator mit einem Durchschnitt von 7,7 Tagen bis zur Zerstörung.

Das ist eine valide methodische Beobachtung. Sie sagt aber nichts über reale Brutverluste, nichts über Populationen, und schon gar nichts darüber, ob Hobby-Jagd in Schutzgebieten daran etwas ändern würde. Eine 2025 im European Journal of Wildlife Research veröffentlichte finnische Vergleichsstudie (Miettinen et al.) kam zum Ergebnis, dass Wildschweine Nester in vergleichbarem Mass plündern wie andere Mittel-Beutegreifer der Region. Aus solchen Befunden eine «ökologische Notlage durch Jagd-Verbot» zu konstruieren, ist redaktionelle Verstärkung, keine wissenschaftliche Schlussfolgerung.

Wenn die Hobby-Jagd das Problem erst schafft

Das eigentliche Paradox: Wildschweinbestände in Spanien wachsen vor allem dort, wo intensiv gejagt wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bereits 2014 berechnet, dass eine Entnahmequote von über 67 Prozent des Bestands pro Jahr nötig wäre, um Populationen dauerhaft zu reduzieren. Übersetzt heisst das: Mehr als zwei von drei Wildschweinen müssten jährlich erschossen werden, ein Wert, der in offenen Populationen mit Zuwanderung aus Nachbargebieten praktisch nie erreichbar ist. Stattdessen reagieren Wildschweine mit kompensatorischer Reproduktion: höhere Wurfgrössen, früher geschlechtsreife Frischlinge, Auflösung der Rottenstruktur durch das Erschiessen von Leitbachen. Hinzu kommt die in Spanien wie in Deutschland weitverbreitete Praxis der Kirrung und Hege-Fütterung durch Hobby-Jäger, die Wildschweine konzentriert anlockt und damit nachweislich das Nest-Prädations-Risiko in der Umgebung erhöht (Oja et al., PLoS One 2015).

Genau diese Logik hat Wild beim Wild im Februar 2026 am Zürcher Wildschwein-Management nachgewiesen und zuletzt am Bündner Nachtjagd-Konzept in der Mesolcina: Die Tessiner Abschusszahlen haben sich zwischen 2015 und 2024 verdoppelt, der Bestand wuchs trotzdem.

Was Doñana tatsächlich helfen würde

Die naturschutzfachlich sinnvollen Schritte sind seit Jahren bekannt und werden gerade nicht von der Hobby-Jagd-Lobby getragen:

  • Sanierung des Aquifers, Rücknahme illegaler Brunnen, Begrenzung der intensiven Beerenkulturen rund um den Park.
  • Rückkehr der natürlichen Beutegreifer. Der Bestand des Iberischen Luchses hat sich seit 2020 fast verdoppelt, der Iberische Wolf besiedelt Teile der Halbinsel zurück. Beide regulieren Wildschwein und Rotwild ohne Bleimunition und ohne Treibjagd.
  • Nicht-letale Fertilitätskontrolle bei Wildschweinen. Erste Feldversuche mit oralen Kontrazeptiva und Immunokontrazeption laufen in Spanien seit 2022. Auch Wild beim Wild fordert diesen Weg konsequent.
  • Strenges Kirrungs- und Fütterungsverbot, weil Anfütterung Wildschweinpopulationen künstlich vergrössert und Nester gefährdet.

Ein vertrautes Muster

Ob Schweizerischer Jagdverband, DJV, Jagd Österreich oder die spanischen Jagd-Föderationen, ob «Schweizer Jäger», «Wild und Hund» oder «Le Chasseur Français»: Die Jagdverbände und ihre Presse betreiben in der DACH-Region wie in Spanien seit Jahren systematische Tatsachenverdrehung, und der Doñana-Fall ist nur ein weiteres aktuelles Beispiel.

Die DACH-Region kennt dieses Drehbuch. Sobald eine Wildtierkrise sichtbar wird, ob Wolf in der Schweiz, Wildschwein in Barcelona oder Vogelschwund in Doñana, formuliert die Hobby-Jagd-Lobby denselben Schluss: Wir sind die Lösung. Dass die Zahl der spanischen Hobby-Jäger seit 2002 um fast 50 Prozent eingebrochen ist, dass spanisches Wildschweinfleisch in Italien und Portugal wegen massiver Blei-Belastung zurückgewiesen wird, dass Portugals Wolfsregionen seit Jahrhunderten zeigen, dass Koexistenz funktioniert, all das gehört nicht zur Schlagzeile.

Schutzgebiete ohne Hobby-Jagd sind keine ideologische Spielerei, sondern wissenschaftlicher Standard. Der Schweizerische Nationalpark ist seit 1914 jagdfrei, der Genfer Kanton hat die Hobby-Jagd 1974 abgeschafft, Luxemburg 2015 die Fuchsjagd. In allen drei Referenzräumen funktionieren die Ökosysteme, ohne dass Bachen mit Nachtsichtgeräten erschossen werden müssen. Doñanas Vögel brauchen Wasser. Den Sündenbock liefert die Lobby gratis dazu.

Bundesjägertag 2026 in Suhl: Faktencheck zur DJV-Plakatkampagne

Der DJV plakatiert Suhl mit drei Behauptungen zu Wölfen, Waschbären und Jungwildrettung. Die Zahlen halten dem Vergleich mit den Quellen nicht stand.

Am 3. und 4. Juli 2026 versammelt der Deutsche Jagdverband (DJV) rund 400 Delegierte zum Bundesjägertag in Suhl, gemeinsam mit dem Landesjagdverband Thüringen.

Als politische Gäste hat der Verband am 25. Juni 2026 angekündigt: Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt sowie den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium Christoph de Vries. Die Delegierten sollen am Freitag ein Grundsatzpapier zu jagdethischen Standards verabschieden. Weitere Tagesordnungspunkte sind der künftige Umgang mit dem Wolf und die Überarbeitung des Waffenrechts.

Im Vorfeld hat der Verband das Stadtgebiet mit grossformatigen Plakaten zur Hobby-Jagd ausgestattet. Vier Standorte sind bislang dokumentiert: an der Meininger Strasse (Einfahrt aus Mäbendorf), an der Ilmenauer Strasse, an der Gothaer Strasse (Einfahrt aus Zella-Mehlis) sowie am Parkhaus des Congress Centrum Suhl in der Dr.-Theodor-Neubauer-Strasse.

Die drei inhaltlichen Plakate werben unter dem Verbandsmotto «Kompetenz im Revier, Ethik im Handeln» mit folgenden Botschaften: «Über 2’000 Wölfe. Jäger leisten Weidetier- und Artenschutz», «271 Stunden Jungwildrettung. Jäger leben Tierschutz» und «284’000 erlegte Waschbären. Gefährdete Arten sagen danke». Ein viertes, motivisches Plakat begrüsst die Delegierten am Veranstaltungsparkhaus. Parallel zur Plakatkampagne verweist die Verbandsmeldung auf eine repräsentative Umfrage, wonach «drei Viertel der Deutschen» die Jagd für notwendig hielten.

Die Kampagne fällt zeitlich zusammen mit der Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz, die seit April 2026 in Kraft ist, und mit der DJV-Forderung nach ganzjähriger Bejagung sogenannter invasiver Arten ohne Schonzeiten.

Wolfszahlen: hochgerechnet, nicht gezählt

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) weist für das Monitoringjahr 2024/25 insgesamt 219 Wolfsrudel, 43 Paare und 14 sesshafte Einzelwölfe aus, also 276 Territorien. Eine konservative Hochrechnung mit sieben Tieren pro Rudel, zwei Tieren pro Paar und einem Tier pro Einzelwolf ergibt rund 1’633 Wölfe, deutlich unter der Plakat-Behauptung von «über 2.000». Die DBBW betont selbst, dass eine seriöse Gesamtzahl der lebenden Wölfe (Welpen, Jährlinge, Adulte) auf Bundesländerebene nicht ermittelt werden könne. Genau diese Unsicherheit ist der eigentliche Punkt: Eine Plakat-Zahl, die wissenschaftlich nicht exakt bestimmbar ist, taugt nicht als gesicherte Grundlage für eine Tierschutz-Behauptung.

Mit 276 Territorien gegenüber 274 im Vorjahr zeigen die aktuellen DBBW-Zahlen erste Anzeichen einer Sättigung. Ein Jahr reicht statistisch noch nicht für einen Trend, doch der NABU spricht für die Kerngebiete Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen bereits von einem deutlich verlangsamten Wachstum.

Wissenschaftlich ist die zweite Hälfte des Slogans noch heikler. BfN, NABU und mehrere europäische Wildtierforschungseinrichtungen kommen übereinstimmend zum Schluss, dass Bejagung Herdenschutz nachweislich nicht ersetzt und in den verfügbaren Studien keinen konsistenten Effekt auf die Risszahlen zeigt. Wirksam sind nach heutigem Forschungsstand stromführende Elektrofestzäune und Herdenschutzhunde. Lebende Wölfe lernen, geschützte Herden zu meiden, und geben dieses Verhalten innerhalb des Rudels weiter. Diese Lernfähigkeit kann durch Abschüsse gestört werden.

Jungwildrettung: 271 Stunden, geteilt durch acht

Die 271 Stunden stammen aus einer 2024 vom DJV gemeinsam mit der Deutschen Wildtierrettung und der Deutschen Wildtier Stiftung veröffentlichten Umfrage unter 490 Rettungsteams. Der Wert ist rechnerisch korrekt. Er ist aber ausdrücklich ein Durchschnitt pro Team für den Zeitraum März bis Juli, also fünf Monate, und keine Leistung pro Hobby-Jäger. Pro Team waren laut DJV im Schnitt zwei Drohnenpiloten und sechs Helfer im Einsatz, davon nur 70 Prozent Hobby-Jäger und 30 Prozent Landwirte.

Heruntergebrochen auf die einzelne Person ergeben sich rund 34 Stunden pro Helferin oder Helfer in einem ganzen Frühjahr. Der DJV spricht in seiner eigenen Umfrage bewusst von Teamleistung. Das Plakat in Suhl rückt dieselbe Zahl jedoch in einen anderen Kontext: Wer im Vorbeifahren «271 Stunden Jungwildrettung. Jäger leben Tierschutz» liest, nimmt die Zahl als Einzelengagement wahr. Diese Verschiebung von der Team- auf die Personenebene ist der eigentliche Kritikpunkt, nicht die Zahl selbst.

Hinzu kommt der breitere Kontext, der auf dem Plakat fehlt: Die Rettung ist überhaupt nur deshalb notwendig, weil verbindliche Mahdfenster und späte Erstschnitte in Deutschland bis heute fehlen. Im Herbst werden in denselben Revieren über eine Million Rehe und weitere Hunderttausende Tiere erlegt. Die DJV-Streckenstatistik 2024/25 verzeichnet allein 1’097’000 erlegte Rehe.

Wer den Drohneneinsatz im Mai mit dem Begriff Tierschutz versieht, müsste konsequenterweise auch die Streckenzahlen im November danebenstellen. Das Plakat tut das nicht.

284’000 Waschbären: Höchstwert ohne Wirkung

Die DJV-Statistik weist für 2024/25 282’499 erlegte Waschbären aus, das Plakat rundet grosszügig auf. Die Behauptung, gefährdete Arten profitierten davon, ist wissenschaftlich umstritten und durch die verfügbare Evidenz nicht eindeutig belegt. Die methodisch sauberste Freilandstudie Europas, die Dissertation von Dr. Berit Michler im Müritz-Nationalpark über zwölf Jahre (2006 bis 2017), kommt zum Schluss, dass der Waschbär kein Artenkiller ist. Seine Hauptnahrung sind Regenwürmer, Insekten, Fallobst und Aas.

Der Frankfurter Wildbiologe Dr. Frank-Uwe Michler hat errechnet, dass für eine reine Bestandsstabilisierung mindestens 300’000 Tiere pro Jahr erlegt werden müssten. Mehr Schüsse führen über kompensatorische Reproduktion zu mehr Nachwuchs. Die Population wächst trotz Rekordstrecken weiter, der Bestand wird auf 1,6 bis zwei Millionen Tiere geschätzt. Der Wildbiologe Dr. Ulf Hohmann fasst es so zusammen: «Ich kenne keinen einzigen Wissenschaftler oder Jagdexperten, der ernsthaft glaubt, den Tieren mit jagdlichen Mitteln Einhalt gebieten zu können.»

Als alternative Ansätze werden Habitatschutz und Sterilisation diskutiert. Das Pilotprojekt der Stadt Kassel hat 2025 erstmals in Europa Kastrationen statt Abschuss erprobt und wurde nach fünf Tagen durch einen Zuständigkeitswechsel auf Landesebene gestoppt. Die juristische Anfechtung kam vom Landesjagdverband Hessen. Ob sich das Verfahren grossflächig bewähren würde, ist noch nicht abschliessend belegt; der Kasseler Versuch bleibt vorerst ein Einzelfall, der den Streit um die Methodenwahl illustriert.

Den methodischen und politischen Hintergrund haben wir bereits in mehreren Artikeln aufgearbeitet, darunter «282’499 tote Waschbären: Warum die Hobby-Jagd kläglich scheitert», «ZOWIAC und die Hobby-Jagd-Lobby: Waschbär-Studie im Check» sowie «Streichung des Waschbären von der EU-Liste invasiver Arten».

77 Prozent für die Jagd: Eine Umfrage, drei Vorbehalte

Begleitend zur Plakatkampagne zitiert der DJV in seiner Verbandsmeldung vom 25. Juni 2026 eine repräsentative Civey-Umfrage, wonach 77 Prozent der Deutschen die Jagd für «notwendig» hielten und 64 Prozent darin einen «wichtigen Beitrag für die Gesellschaft» sähen. Die Zahl wirkt auf den ersten Blick eindrücklich, hält aber drei Vorbehalten nicht stand.

Erstens ist die Umfrage nicht aktuell. Civey hat sie ursprünglich zum Bundesjägertag 2025 in Bonn veröffentlicht, der DJV recycelt sie jetzt für Suhl. Sie wurde zudem im Auftrag des DJV durchgeführt, ist also keine unabhängige Sozialforschung, sondern Verbandskommunikation.

Zweitens ist die Civey-Methodik in der Marktforschung umstritten. Civey rekrutiert seine Teilnehmer über eingebettete Widgets auf Nachrichten-Webseiten (sogenanntes River-Sampling) und gleicht das Ergebnis statistisch über Selbstauskunft-Daten der Befragten an die Bevölkerung an. Klassische Umfrageinstitute mit Zufallsstichprobe kritisieren dieses Verfahren als selbstselektiv. Das Landgericht Köln hat Civey 2022 in einem Verfahren rechtskräftig die Werbeaussage untersagt, man sei «zuverlässiger als die Konkurrenz». Die Civey-Werte sind brauchbar als Stimmungsbild, nicht aber als bevölkerungsgenaue Messung.

Drittens, und das ist der wichtigste Punkt: Die Umfrage trennt nicht zwischen staatlich-funktionaler Wildregulation und privater Hobby-Jagd. Wer auf die Frage «Ist Jagd in heutiger Zeit notwendig?» mit Ja antwortet, kann an Wildhutdienste in der Schweiz denken, an ASP-Bekämpfung beim Wildschwein, an die Reduktion verkehrskritischer Schalenwildbestände im Strassenraum oder an die Kontrolle invasiver Arten. All das ist gesellschaftlich breit akzeptiert. Die spezifische Frage, ob die private Hobby-Jagd mit über 400’000 Hobby-Jägerinnen und ‑Jägern, Drückjagden, Fallenjagd und Trophäenjagd in heutiger Zeit notwendig sei, stellt die Umfrage nicht. Genau diese Frage ist aber der eigentliche politische Streit. Die 77 % sind eine Zustimmung zu einem Begriff, nicht zu einer Praxis.

Eine Kampagne, vier Lücken

Die drei Plakate und die begleitende Umfrage teilen ein Muster. Sie nehmen eine echte oder leicht aufgerundete Zahl, schneiden den Kontext weg und stellen das Resultat neben das Wort «Tierschutz» oder «notwendig». Die Wolfszahl steht ohne den Hinweis, dass sie eine Hochrechnung mit erheblicher Unsicherheit ist und der Bestand erste Anzeichen einer Sättigung zeigt. Die 271 Stunden stehen ohne den Hinweis, dass es ein Teamdurchschnitt über fünf Monate ist. Die 284’000 Waschbären stehen ohne den Hinweis, dass die Wissenschaft die Bejagung als gescheitert bewertet. Die 77 Prozent stehen ohne den Hinweis, dass die Umfrage Hobby-Jagd und staatlich-funktionale Wildregulation in einen Topf wirft.

Die Plakate richten sich nicht an die Hobby-Jägerschaft selbst, die diese Zahlen kennt. Sie richten sich an Autofahrer, Spaziergängerinnen und Pendler, also an die nichtjagende Öffentlichkeit, die im Vorbeifahren eine vermeintliche Tatsache aufnehmen soll. Das ist die klassische Funktion von Lobbywerbung im öffentlichen Raum, nicht Wissenschaftskommunikation.

Wildtier Schweiz: Forschungs-Etikett, Hobby-Jagd-Kern

Wie ein Spendensiegel die Auftragsfinanzierung eines Hobby-Jagd-nahen Vereins verdeckt.

Wildtier Schweiz präsentiert sich gegenüber Bund und Medien als neutrales Kompetenzzentrum, wird aber von JagdSchweiz mitfinanziert, schreibt Studien im Auftrag des Hobby-Jagd-Dachverbands und bewirtschaftet gleichzeitig die eidgenössische Jagdstatistik.

Vor und nach Melitta Maradi sitzt durchgehend Hobby-Jagd-Personal in der Geschäftsleitung. Vorgänger Simon Meier plant heute Wolfsabschüsse im Kanton St. Gallen. Die Jahresrechnung 2024 macht zudem sichtbar: Der Verein trägt das ZEWO-Spendensiegel, finanziert sich aber zu 98 Prozent über Aufträge.

Am 19. Juli 2026 referiert die Geschäftsleiterin von Wildtier Schweiz, Melitta Maradi, im Schweizer Jagdmuseum Utzenstorf für die in der Schweiz verbotene Bogenjagd, ein Schlaglicht auf einen Verein, der sich seit Jahrzehnten als neutrale wildbiologische Drehscheibe der Schweiz präsentiert.

Ein Verein mit doppeltem Auftritt

Wildtier Schweiz ist seit 1982 als Verein nach Art. 60 ff. ZGB eingetragen, hat seinen Sitz an der Universität Zürich und ist vom Kanton Zürich als gemeinnützig anerkannt. Auf der eigenen Website präsentiert sich der Verein als «schweizweites Kompetenzzentrum für Wildtierbiologie und Wildtiermanagement», das Bund, Kantone und Öffentlichkeit berät. Acht Mitarbeitende verteilen sich auf rund 510 Stellenprozente. So weit das offizielle Bild.

Das andere Bild zeigt die Wikipedia-Seite des Vereins, gespeist aus den eigenen Statuten und Jahresberichten. Die offiziellen Träger und Unterstützer sind dort namentlich aufgeführt: die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz, der Zürcher Tierschutz, die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz und JagdSchweiz, der nationale Dachverband der Hobby-Jagd. Genau dieser Dachverband, der 2025 mit einer Mitgliederbefragung die Stimmung zur Wiedereinführung der Bogenjagd unter der Schweizer Jägerschaft sondierte, sitzt also mit am Tisch jener Organisation, die «wissenschaftliche» Stellungnahmen zu Jagdfragen liefert. Die explizite politische Forderung nach Wiedereinführung der Bogenjagd kommt vom Verband Schweizer Bogenjäger, der auf seiner Website wörtlich festhält, «langfristiges Ziel» sei die Wiedereinführung dieser Methode. Wildtier Schweiz liefert über seine Geschäftsleiterin die wissenschaftlich anmutende Bühne dazu.

Die Geschäftsleitung kommt aus der Hobby-Jagd

Maradi ist Forstingenieurin ETH, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Wildtierbiologie, und war laut Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich von 2019 Obfrau des Jagdbezirks Oberland und damit Mitglied der kantonalen Jagdkommission. Sie geht mit Pfeil und Bogen ins Ausland, dorthin, wo das in der Schweiz aus Tierschutzgründen verbotene Verfahren erlaubt ist. Mit dieser Vita leitet sie heute den Verein, dessen Statistiken und Stellungnahmen in jeder zweiten Behördenvernehmlassung zitiert werden.

Ihr Vorgänger Simon Meier ist auf wildbeimwild.com seit 2017 dokumentiert. Über Jahre prägte er die mediale Stimme von Wildtier Schweiz in NZZ, Tages-Anzeiger, Der Bund und SRF und plädierte konsequent für mehr Hobby-Jagd, von der Wildschwein-Bejagung mit Nachtzielgeräten bis zur Behauptung, gejagte Wildtiere seien «kräftiger und gesünder». Wer dieselben Texte gegen seriöse wildbiologische Literatur liest, findet Auslassungen und einseitige Argumentationsmuster, die wir unter dem Titel «Wie der Hobby-Jäger Simon Meier auf die falsche Fährte lockt» ausführlich dokumentiert haben. Heute leitet Meier die Abteilung Jagd beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei St. Gallen, einer Behörde, deren Wolfsabschuss-Praxis das Bundesgericht in mindestens einem Fall für rechtswidrig erklärt hat.

Personelle Kontinuität von der Verbandsnähe in die Behörde. Wer bei Wildtier Schweiz die Geschäfte führt, ist beim Bund und in den Kantonen die Stimme der Wissenschaft, und in der eigenen Freizeit die Stimme der Hobby-Jagd.

Wenn JagdSchweiz die Forschung in Auftrag gibt

Wie eng die Verflechtung läuft, zeigt eine Studie, die JagdSchweiz selbst publiziert hat: Eine Arbeit zu den «Auswirkungen der Jagdbarkeit auf Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe, Feld- und Schneehase» wurde von JagdSchweiz bei Wildtier Schweiz in Auftrag gegeben. Auf der JagdSchweiz-Website ist das Ergebnis unter dem Doppelporträt «Simon Meier, Geschäftsleiter Wildtier Schweiz, und David Clavadetscher, Geschäftsführer JagdSchweiz» abrufbar. Auftraggeber und Auftragnehmer treten gemeinsam vor das Publikum, und das Ergebnis lautet wenig überraschend, dass eine «nachhaltige Jagd» auf diese teils gefährdeten Arten möglich sei.

Die Liste der jagdbaren Arten in der Schweiz wird nicht ausgewürfelt. Sie wird vom Bundesrat in der Jagdverordnung festgelegt, gestützt auf Daten und Empfehlungen, die wesentlich von Wildtier Schweiz mitgeprägt werden. Wenn JagdSchweiz im Vorfeld Studien bei ebendiesem Verein in Auftrag gibt, ist das kein Wissenschaftsbeitrag, sondern Lobbying mit akademischem Anstrich.

Die eidgenössische Jagdstatistik in jagdfreundlicher Hand

Wildtier Schweiz bewirtschaftet die eidgenössische Fischerei- und Jagdstatistik. Diese Datenbasis ist die Grundlage für Abschusszahlen, Vergleichswerte zwischen Kantonen und politische Forderungen. Dass eine vom Hobby-Jagd-Dachverband unterstützte Organisation diese Zahlen erhebt, aufbereitet und kommentiert, ist mindestens erklärungsbedürftig.

Die gewöhnliche Leserin und der gewöhnliche Leser stossen in NZZ oder SRF auf den Satz «Laut Wildtier Schweiz» und lesen dies als Stimme der Wissenschaft. Tatsächlich lesen sie die Stimme einer Organisation, die personell und finanziell aus dem Milieu kommt, das sie beurteilen soll.

Das ZEWO-Siegel ohne Spender

Wildtier Schweiz trägt seit 1986 das ZEWO‑Spendensiegel. Dieses Siegel soll in der Schweiz Vertrauenswürdigkeit gegenüber Spenderinnen und Spendern signalisieren. Die Jahresrechnung 2024, die der Verein über die ZEWO-Website publiziert, zeigt allerdings eine andere Wirklichkeit.

Der Gesamtertrag 2024 beträgt 818’010 Franken. Davon stammen aus allgemeinen Spenden 7’085 Franken und aus Mitgliederbeiträgen 6’703 Franken. Spenden und Mitgliederbeiträge zusammen ergeben 1,7 Prozent des Vereinsbudgets. Die Spendenseite, für die das ZEWO-Siegel eigentlich gedacht ist, existiert faktisch nicht.

Der Eignungstest, mit dem die ZEWO selbst klärt, welche Organisationen das Gütesiegel überhaupt anstreben dürfen, schliesst Organisationen aus, die «auf wirtschaftliche Interessen von Dritten ausgerichtet sind». JagdSchweiz und die kantonale Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz vertreten genau solche wirtschaftlichen Interessen, nämlich jene der Hobby-Jagd-Branche und ihres Behörden-Apparats. Sind diese Organisationen aber, wie auf Wikipedia dokumentiert, Träger und Auftraggeber von Wildtier Schweiz, dann erfüllt der Verein die ZEWO-Eingangskriterien zwar dem Buchstaben nach, widerspricht aber dem Geist der Bestimmung. Eine ernsthafte Rezertifizierungsprüfung müsste hier eingreifen.

Die wahren Einnahmequellen sind Aufträge. 547’292 Franken stammen aus «Aufträgen der öffentlichen Hand», das sind 67 Prozent des Budgets. Weitere 195’629 Franken laufen unter «Erlös aus übrigen Aufträgen», das sind nochmals 24 Prozent. Wer hinter den «übrigen Aufträgen» steht, wird in der Jahresrechnung nicht aufgeschlüsselt. Der Jahresbericht 2024 spricht lediglich von «zahlreichen Stiftungen» und «weiteren Aufträgen». Die statutarischen Träger JagdSchweiz und Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz werden in der gesamten publizierten Finanzkommunikation nicht als Auftraggeber namentlich genannt.

Bemerkenswert ist das Wachstum dieser Blackbox-Position. Die «übrigen Aufträge» stiegen von 127’271 Franken im Jahr 2023 auf 195’629 Franken im Jahr 2024, also um 54 Prozent in einem Jahr. Genau in diesem Zeitraum hat Wildtier Schweiz das neue Produkt «Wildtier Schweiz forscht für Sie» lanciert, eine Forschungsartikel-Serie, die laut Eigenangabe im Jahresbericht «speziell für die kantonalen Jagdverwaltungen» verfasst wird.

Im Anhang zur Jahresrechnung steht ein weiterer aussagekräftiger Satz: «Mit nahestehenden Personen oder Organisationen bestehen keine wesentlichen Transaktionen.» Diese Behauptung steht im Widerspruch zur Trägerstruktur. JagdSchweiz und die Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz sind laut Wikipedia und früheren Vereinsdokumenten Träger des Vereins. Sobald sie wesentliche Aufträge erteilen, müssten sie nach Swiss GAAP FER 21 als nahestehende Organisationen offengelegt werden. Entweder sind die Aufträge dieser Verbände tatsächlich nicht wesentlich, was angesichts der publizierten Gemeinschaftsstudie zur Jagdbarkeit von Birkhuhn und Co. überrascht, oder sie sind in der Kategorie «übrige Aufträge» versteckt und werden bewusst nicht namentlich offengelegt. Beide Varianten sind erklärungsbedürftig.

Das Vertrauenssignal des ZEWO-Siegels deckt damit eine Praxis, die sich der unabhängigen Kontrolle entzieht.

Das Gegenmodell heisst Genf

Der Kanton Genf hat 1974 per Volksabstimmung die Hobby-Jagd abgeschafft und überträgt das Wildtiermanagement zwölf staatlichen Berufsjägerinnen und Berufsjägern. Die Soforttodrate liegt bei 99,5 Prozent, die Feldhasenbestände bewegen sich auf einem für die Schweiz nicht wiederholten Niveau. Bertrand von Arx, Direktor für Biodiversität des Kantons Genf, hält fest, das Jagdverbot trage zur Erhöhung der Artenvielfalt bei.

In Genf braucht es kein «Kompetenzzentrum», das gleichzeitig Studien für JagdSchweiz schreibt und die Bundesstatistik führt. Es braucht Wildhüterinnen und Wildhüter, die ihre Arbeit beherrschen, und eine Verwaltung, die nicht von der Lobby finanziert wird, die sie kontrollieren sollte.

Argumentarium: Was zu tun ist

Solange Wildtier Schweiz in der Bundeskommunikation als neutrale Stimme behandelt wird, fliesst Lobbyarbeit in Behördenentscheide, ohne dass die Öffentlichkeit das erkennt. Vier Konsequenzen drängen sich auf.

Erstens: Aufschlüsselung der «übrigen Aufträge». Welche konkreten Beträge stammen von JagdSchweiz, der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz und einzelnen kantonalen Jagdverwaltungen? Solange diese Auftraggeber namentlich verschwiegen werden, ist die Transparenzwirkung des ZEWO-Siegels eine Illusion. Eine Auftragsbeziehung über 10’000 Franken gehört offengelegt, mit Namen und Betrag.

Zweitens: Überprüfung durch die ZEWO. Eine Organisation, die das ZEWO-Spendensiegel führt, sich aber zu 98 Prozent über Aufträge und nicht über Spenden finanziert, missbraucht das Vertrauen, das dieses Siegel beim Schweizer Publikum geniesst. Die ZEWO muss prüfen, ob die Zertifizierungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, insbesondere die Anforderung, wesentliche Mittelgeber offenzulegen.

Drittens: Trennung der Funktionen. Wer die eidgenössische Jagdstatistik führt, soll nicht gleichzeitig Auftragsarbeiten für den nationalen Hobby-Jagd-Verband oder Forschungsartikel «speziell für die kantonalen Jagdverwaltungen» schreiben dürfen. Das eine schliesst das andere logisch und ethisch aus.

Viertens: eine echte wildbiologische Forschungsstelle. Eine vom Bund finanzierte Stelle ohne personelle Verzahnung mit der Hobby-Jagd, deren Mitarbeitende keine Jagdfunktionen ausüben dürfen, würde das leisten, was Wildtier Schweiz nur vorgibt zu leisten.

Bis dahin gilt: Wenn «Wildtier Schweiz sagt» in einem Medienbericht auftaucht, lohnt sich ein zweiter Blick. Hinter dem Etikett steht keine neutrale Wissenschaft, sondern ein Verein, dessen Geschäftsleitung mit Pfeil und Bogen jagt, dessen Vorgänger heute die Wolfsabschüsse im Kanton St. Gallen plant und dessen Spendensiegel über einer Auftragsfinanzierung steht, deren Auftraggeber nicht offengelegt werden.

Quicklinks zu verwandten Dossiers

Quellen

  • Wildtier Schweiz, Jahresrechnung 2024 (Bilanz, Betriebsrechnung, Anhang, Revisionsbericht Doris Graf Treuhand vom 16.3.2025), publiziert auf zewo.ch
  • Wildtier Schweiz, Jahresbericht 2024, publiziert auf wildtier.ch und zewo.ch
  • ZEWO, Detailseite Wildtier Schweiz, zertifiziert seit 1986, letzte Zertifizierung 2024
  • ZEWO, 21 ZEWO-Standards, insbesondere Standard 16 (Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 21) und Standard 19 (jährliche Berichterstattung), zewo.ch
  • Swiss GAAP FER 21, Rechnungslegung für gemeinnützige Non-Profit-Organisationen
  • Wildtier Schweiz, Selbstdarstellung und Mitarbeitenden-Profile, wildtier.ch/ueber-uns
  • Wikipedia, «Wildtier Schweiz», Trägerstruktur und Unterstützer
  • StiftungSchweiz, Organisationsprofil Wildtier Schweiz
  • JagdSchweiz, Studie «Auswirkungen der Jagdbarkeit auf Birkhuhn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe, Feld- und Schneehase», jagdschweiz.ch
  • Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich, 2019, Bestätigung von Melitta Maradi als Obfrau des Jagdbezirks Oberland
  • NZZ, 3. September 2018, «Fast nur Exoten unterstützen die Jagdverbotsinitiative»
  • Tages-Anzeiger, 8. September 2018, «Mit Nachtzielgeräten gegen Wildschweine»
  • SRF Radio 1, 4. Februar 2021, Interview mit Simon Meier
  • Tages-Anzeiger, «Füchse und Rehe als Volkstherapie», zum Genfer Modell
  • Bundesgericht, Urteil zur St. Galler Wolfsabschuss-Praxis
  • Verband Schweizer Bogenjäger VSBJ, vsbj.org, Verbandsziel und Selbstbeschreibung
  • JagdSchweiz, Mitgliederbefragung zur Bogenjagd 2025, verteilt über die Kantonalverbände (chassefribourgeoise.ch, jagd-tg.ch, revierjagd-solothurn.ch)

Kampagne

Schluss mit der Fuchsjagd

Die Fuchsjagd ist wissenschaftlich nicht begründbar. Erfahre, warum und wie du die Kampagne unterstützen kannst.

Zur Kampagne →

Landshuter Dialog in Utzenstorf: Bogenjagd-Podium mit bekannten Hobby-Jäger-Gesichtern

Am 19. Juli 2026 diskutiert das Schweizer Jagdmuseum erneut eine umstrittene Jagdmethode mit einer Bogenjägerin als Referentin und einem aktiven Hobby-Jäger als Moderator.

Am 19. Juli 2026, 14 bis 15 Uhr, lädt der Förderverein Schloss Landshut in Utzenstorf zum nächsten «Landshuter Dialog zu Wild & Jagd» ein. Das Thema: «Soll die Bogenjagd in der Schweiz erlaubt werden?» Als Referentin ist Melitta Maradi angekündigt – Forstingenieurin ETH, Geschäftsleiterin von Wildtier Schweiz und selbst aktive Bogenjägerin. Die Moderation übernimmt Reinhard Schnidrig, ehemaliger Sektionschef Wildtiere und Waldbiodiversität beim BAFU, ebenfalls ein aktiver Hobby-Jäger aus dem Wallis.

Wer den Veranstalter kennt, weiss, was er zu erwarten hat. Der Förderverein Schloss Landshut ist seit 1998 Mitglied von JagdSchweiz und Träger der Schweizerischen Jagdbibliothek, die unter anderem die Archive von JagdSchweiz und weiterer Jagdverbände beherbergt. Das Jagdmuseum in Utzenstorf ist kein neutraler Ort für eine gesellschaftspolitische Debatte, es ist ein institutioneller Arm der Schweizer Hobby-Jagd-Lobby.

Bereits am 14. Juni 2026 hatte derselbe Veranstalter am gleichen Ort eine Podiumsdiskussion zur Fuchsjagd veranstaltet, bei der von fünf Gästen vier öffentlich der Hobby-Jagd angehörten. Kritische Stimmen wurden nicht gehört, wissenschaftliche Grundlagen nicht geliefert. Die Veranstaltung vom 19. Juli setzt diese Tradition fort.

Melitta Maradi: Geschäftsleiterin von Wildtier Schweiz und Bogenjägerin

Melitta Maradi ist keine unbekannte Akteurin in der Schweizer Hobby-Jagd-Szene. Die Forstingenieurin ETH leitet hauptberuflich die Geschäftsstelle von Wildtier Schweiz, einem Verein, der sich als Bindeglied zwischen Forschung und Jagdpraxis versteht, und sitzt im Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Wildtierbiologie. Daneben ist sie aktive Hobby-Jägerin und geht auch ins Ausland, um mit Pfeil und Bogen zu jagen, wo dies erlaubt ist. Ihre Bezeichnung als «Wildtierbiologin» in der Veranstaltungsankündigung ist irreführend: Maradi ist Forstingenieurin und Wirtschaftsingenieurin, keine promovierte Wildtierbiologin. Laut einem Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich aus dem Jahr 2019 amtete Maradi als Obfrau des Jagdbezirks Oberland und war damit Mitglied der kantonalen Jagdkommission.

Es gibt keine gesetzliche Abschussplanung für tierquälerische und unnütze Jagden auf Fuchs, Dachs, Singvogel, Ente und Co. In Wahrheit gibt es dutzende wissenschaftliche Studien zum wildbiologischen Unsinn der Fuchsjagd. 2011 wurde in Genf zum Beispiel kein Rothirsch, Reh, Rotfuchs, Dachs, Marder, Feldhase usw. erschossen. Genf erfreut sich im Gegensatz zu anderen Kantonen noch hervorragender Hasenbestände – ein klarer Beleg dafür, dass es keine unkontrollierten Hobby-Jäger braucht, sondern Wildhüter, die Herzblut in die Hege leiten. Maradi geht übrigens auch ins Ausland, um mit Pfeil und Bogen zu jagen – wie ein Erfahrungsbericht eines Kurses mit Melitta Maradi belegt. In anderen Kursen für Zürioberland Tourismus serviert sie der Bevölkerung Raubtiernahrung.

Nebenbei betrieb Maradi unter dem Label bodenhaftung.ch kostenpflichtige Naturkurse für Zürioberland Tourismus. In einem dieser Kurse für CHF 100.– pro Person zerlegen die Teilnehmenden gemeinsam ein am Schauenberg erlegtes Reh und als Apéro werden die Innereien des Tieres serviert. Veranstaltungsort: das Schlachthüsli in Hofstetten ZH.

Im Kurstext heisst es, abgesehen von Salz, Zucker, Essig und Öl seien die Zutaten «zwar nicht biologisch zertifiziert – aber Natur pur!». Diese Verklärung blendet aus, dass auch das zentrale «Hauptgericht», ein am Schauenberg erlegtes Reh, nicht biozertifiziert ist. Anders als Fleisch aus kontrollierter Bio-Tierhaltung stammt Wildbret aus der Hobby-Jagd von einem geschossenen Tier, dessen Fleisch im Bereich des Schusskanals durch Munitionsrückstände belastet sein kann. Es als «Natur pur» zu vermarkten, ist irreführend, bis Konsumententäuschung.

Was Kursteilnehmende über Maradi berichten, ist aufschlussreich. In einem öffentlichen Facebook-Kommentar schildert eine Teilnehmerin, wie sie Maradi über Züri Oberland Tourismus für einen Kurs «essbare Wildpflanzen» kennenlernte. Maradi habe einmal einen Fuchs gerochen – «die Reaktion war schlimmer als wenn unser Kater eine Maus richt». Die Teilnehmerin beschreibt Maradi als «wirklich Vollblutjägerin», die es verstehe, «auch bei Menschen den Bückling zu machen». Was diese Reaktion über die Psyche von Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jägern verrät, beleuchtet unsere Kategorie Psychologie & Jagd. In den Niederlanden wurde deshalb der sogenannte E-Screener eingeführt, ein psychologischer Online-Test, den alle Jagdscheininhaber absolvieren müssen. Das Ergebnis war ernüchternd: 20 bis 25 Prozent der Hobby-Jäger bestanden den Test nicht und mussten Waffe und Jagdschein abgeben. Man darf davon ausgehen, dass Melitta Maradi , die beim Geruch eines Fuchses reagiert «wie ein Kater bei einer Maus» und Kursteilnehmende mit Innereien bewirtet, einen solchen Eignungstest kaum bestehen würde.

Reinhard Schnidrig: Ehemaliger BAFU-Sektionschef und aktiver Hobby-Jäger

Die Wahl des Moderators ist bezeichnend. Reinhard Schnidrig war jahrelang Sektionschef Wildtiere und Waldbiodiversität beim Bundesamt für Umwelt BAFU – und laut seiner offiziellen Ernennung von 2005 «aktiver Jäger in den Kantonen Bern und Wallis». Es ist dies kein Moderator, der zwischen Tierschutz und Hobby-Jagd vermittelt, sondern eine Figur aus dem Innern des jagdpolitischen Betriebs. Wer an diesem Dialog nicht eingeladen ist, liegt auf der Hand: unabhängige Tierschutzorganisationen mit wissenschaftlichem Mandat, die keinerlei Affinität zur Hobby-Jagd haben.

Reinhard Schnidrig

Die Bogenjagd: In der Schweiz aus gutem Grund verboten

Die Bogenjagd ist in der Schweiz aus Tierschutzgründen verboten und diese Rechtslage hat eine solide wissenschaftliche Grundlage. Die Auswertung von rund zwei Dutzend Studien aus den USA zeigt, dass diese Jagdmethode oft zu erheblichem Tierleid führt. In einer Studie der Universität Oklahoma wurden bei einer Bogenjagd auf Weisswedelhirsche 50 Prozent der Tiere lediglich angeschossen und zunächst nicht auffindbar. Der Schweizer Tierschutz (STS) hält in seiner strikt ablehnenden Haltung fest, dass der Pfeilschuss keine Zielungenauigkeit verzeihe und häufig zu Durchschüssen ohne garantierte Tötungswirkung führe.

Selbst wenn man die optimistischeren Angaben der Bogenjagd-Verbände zugrunde legt, bleibt eine Verwundungsrate von 16 bis 17 Prozent, das heisst, jedes sechste bis siebte getroffene Tier erleidet einen qualvollen Tod, ohne dass es vom Hobby-Jäger geborgen werden kann. Das ist kein akzeptables Tierschutzniveau in einem Land mit einem der strengsten Tierschutzgesetze Europas.

Der «Landshuter Dialog zu Wild & Jagd» ist kein Dialog. Es ist eine Veranstaltungsreihe eines Jagdmuseums, das JagdSchweiz angehört, mit Referentinnen und Moderatoren, die der Hobby-Jagd nahestehen, und ohne strukturelle Einbindung unabhängiger Tierschutzstimmen. Die Frage «Ist die Bogenjagd ein Verbot zu viel?» ist rhetorisch gestellt: Sie suggeriert, das Verbot sei erklärungsbedürftig, nicht die Forderung, es aufzuheben. Eine ehrliche Gesellschaft dreht die Frage um: Warum sollte ein Land, das Tierschutz in die Bundesverfassung geschrieben hat, eine Jagdmethode legalisieren, bei der jede sechste geschossene Kreatur qualvoll zugrunde geht? Die Antwort gibt das Gesetz seit Jahrzehnten klar. Es braucht keinen «Dialog» darüber, es braucht seine Durchsetzung.

Das Genfer Modell: Jagdverbot seit 1974

Dabei liefert der Kanton Genf seit über 40 Jahren den schlagenden Gegenbeweis zur Hobby-Jagd-Ideologie. Seit 1974 ist die Hobby-Jagd in Genf verboten. Rund zwei Drittel der Stimmenden sagten damals Ja. Die Bilanz ist laut einem Tages-Anzeiger-Bericht «durchwegs positiv». Wildhüter übernehmen die Bestandskontrolle – nachts, mit Lichtverstärker und Infrarot. Der kantonale Wildtierinspektor Gottlieb Dandliker hält fest: «99,5 Prozent der geschossenen Tiere sind sofort tot.» Das Leiden ist minimal, es gibt fast keine Fälle, in denen Tiere einen Abschuss verletzt überlebten. Bei einer solchen Sofort-Todrate braucht es weder abnormal gezüchtete Jagdhunde noch aufwendige Nachsuchen, beides unvermeidliche Begleiterscheinungen der Hobby-Jagd, die das Tierleid massiv verlängern.

Die Kosten des gesamten Wildtiermanagements hat die Neuenburger Anthropologin Manue Pichaud berechnet: eine Million Franken jährlich, also 2.20 Franken pro Einwohner. Die Genfer zahlen das gerne, weil sie es schätzen, bei Spaziergängen in freier Natur Wildtieren zu begegnen. Dieser Eindruck ist wissenschaftlich bestätigt: Der Kanton stellte in einer Langzeitstudie eine starke Zunahme der Biodiversität fest. Rehe, Hirsche und Wildschweine, die vor 1974 fast vollständig verschwunden waren, leben wieder in Genf. Marder, Biber, Hasen, Wiesel und Greifvögel haben sich erholt. Bertrand von Arx, Direktor für Biodiversität des Kantons Genf, bestätigt: «Das Jagdverbot kann ein Mittel zur Erhöhung der Biodiversität sein.» Jagdunfälle sind kein Thema mehr. Würde Genf heute nochmals abstimmen, wäre die Zustimmung noch grösser.

Das ist das Modell, das funktioniert, nicht ein «Dialog» über Bogenpfeile im Jagdmuseum von Utzenstorf.

Hirsche bei Bewusstsein getötet: Animal Equality deckt Tierschutzverstösse in spanischem Schlachthof auf

Undercover-Material aus Spanien zeigt acht schwere Verstösse gegen EU-Tierschutzrecht – Behörden leiteten Sanktionsverfahren ein.

Die Tierschutzorganisation Animal Equality hat am 16. Juni 2026 Videomaterial aus einem spanischen Schlachthof veröffentlicht, das schwere Verstösse gegen das europäische Tierschutzrecht dokumentiert.

Die Aufnahmen stammen aus dem Schlachtbetrieb «Vicente de Lucas» in Segovia und zeigen die Tötung von über 200 Hirschen.

Hirsche aus Naturschutzgebiet gefangen und geschlachtet

Die betroffenen Tiere stammten aus dem Monte de El Pardo, einem über 15’000 Hektar grossen Naturschutzgebiet nordwestlich von Madrid, in dem die Hobby-Jagd verboten ist. Die Hirsche wurden lebend gefangen, ihnen wurden die Geweihe verstümmelt, anschliessend wurden sie zum Schlachtbetrieb transportiert. Mehr als fünf Tiere starben bereits vor Beginn der Tötung in den Anlagen, vermutlich infolge von Stress und Angst durch die Gefangenschaft.

Acht schwere Verstösse gegen EU-Tierschutzrecht

Animal Equality identifizierte acht schwere Verstösse gegen die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung. Die Hirsche wurden in Gruppen gewaltvoll in die Betäubungsbox getrieben und dort nicht einzeln fixiert. Während die Tiere in Panik umherspringen, werden unkontrollierte Schüsse zur Betäubung abgegeben. Die Tiere mussten miterleben, wie ihre Artgenossen zusammenbrachen, teils schwer verletzt, aber nicht ausreichend betäubt.

Besonders erschütternd: Die Hirsche wurden kopfüber an einem Bein aufgehängt und die Kehle aufgeschnitten, obwohl einige Tiere noch deutliche Anzeichen von Bewusstsein zeigten: Sie bewegten Schwanz und Beine oder hoben den Kopf, während sie ausbluteten.

Behörden leiten Sanktionsverfahren ein

Nach spanischem Recht gilt das Versäumnis, Tiere vor der Tötung ordnungsgemäss zu betäuben, als sehr schwerer Verstoss und kann mit Geldstrafen zwischen 6’000 und 100’000 Euro geahndet werden. Die Regionalregierung von Kastilien und León hat nach der Strafanzeige von Animal Equality reagiert: Sie überprüfte Transportdokumente, leitete die Beschwerde an die veterinärmedizinischen Dienste weiter, führte zusätzliche Inspektionen durch, ordnete Korrekturmassnahmen bei der Tierhandhabung im Schlachtbetrieb an und leitete Schritte zur Eröffnung eines Sanktionsverfahrens ein.

Erste Dokumentation der Schlachtung von Hirschen in Spanien

Vanessa Raith, Direktorin von Animal Equality Deutschland, erklärte, dass es sich um die ersten veröffentlichten Aufnahmen von der Tötung von Hirschen in einem Schlachtbetrieb handelt. Das Leid der betroffenen Tiere stehe stellvertretend für Millionen von Tieren, die täglich in industriellen Schlachtanlagen getötet werden.

Was die Aufnahmen aus Segovia zeigen, ist kein bedauerlicher Einzelfall – es ist das Abbild eines Systems. Tiere, die in einem Naturschutzgebiet lebten, in dem selbst die Hobby-Jagd untersagt ist, wurden gefangen, verstümmelt und unter Verletzung elementarer Tierschutzvorschriften getötet. Die EU-Tierschutzverordnung existiert auf dem Papier. Was in Segovia dokumentiert wurde, zeigt, wie weit Praxis und Rechtsnorm auseinanderliegen.

Dass die Behörden überhaupt reagierten, ist dem Einsatz von Animal Equality zu verdanken, nicht einer funktionierenden Kontrollinfrastruktur. Wildtiere wie Hirsche sind im europäischen Tierschutzrecht systematisch schlechter gestellt als Nutztiere in Intensivhaltung. Ihr Tod dient weder der Nahrungsversorgung noch dem Naturschutz. Er dient dem Profit und er wird durch Behörden ermöglicht, die nicht hinschauen, bis jemand eine Kamera hineinbringt.

Der Fall Segovia sollte auch in der Schweiz und Deutschland zur Kenntnis genommen werden: Überall dort, wo Wildtiere kommerziell genutzt werden – ob durch Hobby-Jagd, Gehegejagd oder Wildgehege – fehlt es an unabhängiger Kontrolle. Die Folgen sind absehbar.

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